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§ 34 TVöD · § 622 BGB

Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst: TVöD und gesetzliche Fristen

Wie lange läuft das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung noch weiter? Im öffentlichen Dienst staffelt § 34 TVöD die Frist nach der Beschäftigungszeit, außerhalb gilt § 622 BGB. Der Kündigungsfristenrechner oben zeigt deine konkrete Frist; darunter stehen alle Stufen und Hintergründe.

Kurz gesagt

Im öffentlichen Dienst richtet sich die Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und steigt mit der Beschäftigungszeit: von einem Monat zum Monatsschluss im ersten Jahr bis zu sechs Monaten zum Quartalsende ab zwölf Jahren.

In der Probezeit, also den ersten sechs Monaten, gilt eine Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss.

Ohne Tarifbindung gelten die gesetzlichen Fristen des § 622 BGB. Sie hängen davon ab, wer kündigt und wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht.

Kündigungsfristenrechner

Regelwerk
Deine Kündigungsfrist

6 Wochen zum Quartalsende

Grundlage: § 34 Abs. 1 TVöD

Kündigungsfristen nach § 34 TVöD

BeschäftigungsdauerFristTermin
Probezeit (bis Ende 6. Monat)2 Wochenzum Monatsschluss
bis 1 Jahr1 Monatzum Monatsschluss
mehr als 1 Jahr6 Wochenzum Quartalsende
ab 5 Jahren3 Monatezum Quartalsende
ab 8 Jahren4 Monatezum Quartalsende
ab 10 Jahren5 Monatezum Quartalsende
ab 12 Jahren6 Monatezum Quartalsende

Die Fristen gelten für die ordentliche Kündigung und binden Arbeitgeber wie Beschäftigte. Für das Land gilt § 34 TV-L inhaltsgleich.

Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Tarifvertrag bzw. das Gesetz und der individuelle Arbeitsvertrag.

Die Kündigungsfristen nach § 34 TVöD

Nach der Probezeit steigt die ordentliche Kündigungsfrist mit der Beschäftigungszeit: bis zu einem Jahr beträgt sie einen Monat zum Monatsschluss, bei mehr als einem Jahr sechs Wochen, ab fünf Jahren drei Monate, ab acht Jahren vier Monate, ab zehn Jahren fünf Monate und ab zwölf Jahren sechs Monate.

Wichtig ist der Termin: Ab mehr als einem Jahr Beschäftigungszeit enden die Fristen jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Nur die kürzeren Fristen in der Probezeit und im ersten Jahr enden zum Monatsschluss. Für die Beschäftigten der Länder gilt § 34 TV-L inhaltsgleich.

Probezeit: zwei Wochen

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. Diese kurze Frist gilt für beide Seiten und löst die längeren Staffelfristen erst nach Ablauf der Probezeit ab.

Unkündbarkeit ab 40 Jahren und 15 Jahren Beschäftigung

Im Tarifgebiet West sind Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und mehr als 15 Jahre Beschäftigungszeit aufweisen, ordentlich nicht mehr kündbar (§ 34 Abs. 2 TVöD). Eine Kündigung ist dann nur noch außerordentlich aus wichtigem Grund möglich. Frühere Unkündbarkeitsregelungen aus der Zeit vor Einführung des TVöD bleiben geschützt.

Ohne Tarifvertrag: § 622 BGB

Gilt kein Tarifvertrag, greifen die gesetzlichen Fristen. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses: ab zwei Jahren auf einen Monat, ab fünf Jahren auf zwei Monate und weiter bis zu sieben Monaten ab zwanzig Jahren, jeweils zum Monatsende.

Diese verlängerten Fristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Wer selbst kündigt, ist an die Grundfrist von vier Wochen gebunden, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht. In der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen.

Beschäftigungszeit richtig zählen

Maßgeblich ist die Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD: Sie umfasst die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen war. Beim Wechsel zwischen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes werden frühere Zeiten in der Regel anerkannt, was die Frist verlängern kann.

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Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist habe ich im TVöD?

Sie steigt mit der Beschäftigungszeit: ein Monat im ersten Jahr (zum Monatsschluss), danach sechs Wochen, ab fünf Jahren drei Monate, ab acht vier, ab zehn fünf und ab zwölf Jahren sechs Monate, jeweils zum Quartalsende.

Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Zwei Wochen zum Monatsschluss, und zwar bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 34 Abs. 1 TVöD).

Gilt die Frist im TVöD auch für meine eigene Kündigung?

Ja. Die Fristen des § 34 TVöD binden Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen. Wer im öffentlichen Dienst selbst kündigt, muss dieselbe gestaffelte Frist einhalten.

Was bedeutet Kündigung zum Schluss eines Kalendervierteljahres?

Das Arbeitsverhältnis kann nur zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember enden. Die Frist muss vor diesem Termin vollständig abgelaufen sein.

Bin ich im öffentlichen Dienst irgendwann unkündbar?

Im Tarifgebiet West ja: ab dem vollendeten 40. Lebensjahr und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 TVöD).

Welche Kündigungsfrist gilt ohne Tarifvertrag?

Dann gilt § 622 BGB: vier Wochen zum 15. oder Monatsende als Grundfrist, mit längeren Fristen für die Arbeitgeberkündigung je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Zuletzt aktualisiert am 23. Juni 2026. Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweils gültige Tarifvertrag bzw. die einschlägige Verordnung und die individuelle Vereinbarung.