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Apotheken ADA Tarifvertrag

Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen. Im Apotheken ADA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.375 € bis 4.922 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der Apotheken ADA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland ohne Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Apotheken-Gehaltstarifvertrag (ADA), Gehälter ab 01.01.2026 (39 Std./Woche); Notdienstpauschalen sind nicht enthalten.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 6 Entgeltgruppen von PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten bis Apotheker und gliedert sich in bis zu 5 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.375 € in der untersten bis 4.922 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im Apotheken ADA Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Tarifliche Sonderzahlung (§ 18 BRTV) (Alle Berufsgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Im ADA-Bereich darf die Sonderzahlung seit 08/2024 auf bis zu 50 % gekürzt werden, wenn das voraussichtliche Betriebsergebnis zum 30. September um mindestens 10 % unter dem Vorjahr liegt (Nachweis durch Steuerberater erforderlich). Anspruch: Anspruch ab mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; volle Höhe (100 % des tariflichen Monatsverdienstes) bei 12 Monaten im Auszahlungsjahr, sonst 1/12 je Beschäftigungsmonat.

Räumlicher Geltungsbereich ohne Nordrhein und Sachsen.

Ausbildungswerte sind als eigene Gruppen importiert.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im Apotheken ADA Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im Apotheken ADA Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.375 € in der untersten bis 4.922 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der Apotheken ADA Tarifvertrag?

Erfasst sind: Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der Apotheken ADA Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Welche Entgeltgruppen hat der Apotheken ADA Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 6 Entgeltgruppen von PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten bis Apotheker mit bis zu 5 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der Apotheken ADA Tarifvertrag vor?

Tarifliche Sonderzahlung (§ 18 BRTV) (Alle Berufsgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Im ADA-Bereich darf die Sonderzahlung seit 08/2024 auf bis zu 50 % gekürzt werden, wenn das voraussichtliche Betriebsergebnis zum 30. September um mindestens 10 % unter dem Vorjahr liegt (Nachweis durch Steuerberater erforderlich). Anspruch: Anspruch ab mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; volle Höhe (100 % des tariflichen Monatsverdienstes) bei 12 Monaten im Auszahlungsjahr, sonst 1/12 je Beschäftigungsmonat.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ADA, Stand 12.07.2024. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter, Stand 01.08.2024. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, gültig ab 01.08.2024 (unbefristet).

ADEXA: Die tarifliche Sonderzahlung nach § 18 Bundesrahmentarifvertrag (100 %, Staffel nach Beschäftigungsdauer), Stand 10.06.2026. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, gültig ab 01.08.2024 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Räumlicher Geltungsbereich ohne Nordrhein und Sachsen.
  • Ausbildungswerte sind als eigene Gruppen importiert.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.