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Apotheken

Apotheken ADA Tarifvertrag

Bundesgebiet ohne Nordrhein und Sachsen. Im Apotheken ADA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.375 € bis 4.922 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der Apotheken ADA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland ohne Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Aus lokal archiviertem PDF extrahiert; Monatsbasis ohne Notdienstpauschalen.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 6 Entgeltgruppen von PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten bis Apotheker und gliedert sich in bis zu 5 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.375 € in der untersten bis 4.922 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im Apotheken ADA Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Tarifliche Sonderzahlung (§ 18 BRTV) (Alle Berufsgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Im ADA-Bereich darf die Sonderzahlung seit 08/2024 auf bis zu 50 % gekürzt werden, wenn das voraussichtliche Betriebsergebnis zum 30. September um mindestens 10 % unter dem Vorjahr liegt (Nachweis durch Steuerberater erforderlich). Anspruch: Anspruch ab mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; volle Höhe (100 % des tariflichen Monatsverdienstes) bei 12 Monaten im Auszahlungsjahr, sonst 1/12 je Beschäftigungsmonat.

Räumlicher Geltungsbereich ohne Nordrhein und Sachsen.

Ausbildungswerte sind als eigene Gruppen importiert.

Quellen

Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ADA (ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, Stand 12.07.2024) und Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, Stand 01.08.2024).