Mecklenburg-Vorpommern, Besoldungsordnung A: 13 Besoldungsgruppen von A 4 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.
Die Grundgehaltstabelle zeigt die amtlichen Werte für Mecklenburg-Vorpommern ab 01.04.2026: +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, nach dem im Juli 2026 verabschiedeten Anpassungsgesetz. Enthalten sind A 4 bis A 16; Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.
Datenstand
Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. geltend ab 01.04.2026 (Gesetz verabschiedet).
Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.
Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern.
Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Mecklenburg-Vorpommern)?
Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026 (Gesetz verabschiedet)).
Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?
Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.
Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?
Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 4 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.
Wie schätzt der Besoldungsrechner Mecklenburg-Vorpommern das Netto?
Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.
Weitere Besoldungsordnungen für Mecklenburg-Vorpommern
Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.
Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und Datenstand
dbb Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern ab 01.04.2026 (Gesetz verabschiedet), Stand 28.07.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Amtliche Tabelle nach verabschiedetem Gesetz (Landtagsbeschluss 03.07.2026); Besoldungsordnungen A, B und W sowie Familienzuschlag; zellweise gegen den Datensatz geprüft am 03.08.2026. Folgestufen: +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.