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Beamtenbesoldung · Mecklenburg-Vorpommern
Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern 2026
Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.
Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage
Das im Juli 2026 verabschiedete Anpassungsgesetz erhöht die Besoldung ab 01.04.2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro je Grundgehaltswert. Weitere Stufen folgen: +2,0 Prozent ab 01.03.2027 und +1,0 Prozent ab 01.01.2028.
Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.
Grundlage ist das Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V) in der Fassung des Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2026, 2027 und 2028 (Landtagsbeschluss vom 03.07.2026).
Besonderheit: Ein einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag nach § 43a LBesG M-V und kleine gruppenabhängige Erhöhungsbeträge sind von den regulären Grundbeträgen zu unterscheiden.
Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung
Familienzuschlag Mecklenburg-Vorpommern
Stufe 1 (verheiratet): 164,77 € · erstes Kind: 198,83 €.
Quellen und Datenstand
dbb Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern ab 01.04.2026 (Gesetz verabschiedet), Stand 28.07.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Amtliche Tabelle nach verabschiedetem Gesetz (Landtagsbeschluss 03.07.2026); Besoldungsordnungen A, B und W sowie Familienzuschlag; zellweise gegen den Datensatz geprüft am 03.08.2026. Folgestufen: +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028.
Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.