Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Mecklenburg-Vorpommern

Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern 2026

Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.

Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage

Die amtlichen Eckpunkte sehen ab 01.04.2026 eine Erhöhung um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro je Grundgehaltswert vor. Bis zum Gesetz und den amtlichen Anlagen sind die Werte als vorläufig gekennzeichnet.

Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.04.2026 bis zum 28.02.2027.

Grundlage ist das Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V). Die Fortschreibung folgt den amtlichen Eckpunkten zur Übertragung des Tarifergebnisses vom 13.03.2026.

Besonderheit: Ein einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag nach § 43a LBesG M-V und kleine gruppenabhängige Erhöhungsbeträge sind von den regulären Grundbeträgen zu unterscheiden.

Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung

Familienzuschlag Mecklenburg-Vorpommern

Stufe 1 (verheiratet): 164,77 € · erstes Kind: 198,83 €.

Familienzuschlag Mecklenburg-Vorpommern: alle Beträge

Quellen und Datenstand

Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung Mecklenburg-Vorpommern, Stand 13.03.2026. Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Amtliche Eckpunkte; Gesetzentwurf angekündigt. Rechenregel: +2,8 %, mindestens 100 Euro.

dbb Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 4 bis A 16, Stufen 1-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.