Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungsrechner Mecklenburg-Vorpommern 2026

Mecklenburg-Vorpommern, Besoldungsordnung A: 13 Besoldungsgruppen von A 4 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.

Dieser Besoldungsrechner für Landesbeamtinnen und -beamte in Mecklenburg-Vorpommern schätzt aus Besoldungsgruppe (A 4 bis A 16) und Erfahrungsstufe das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit PKV-Eigenanteil und privater Pflege-Pflichtversicherung – das verfügbare Netto. Abgebildet sind die amtlich angekündigten Eckpunkte mit +2,8 Prozent, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026. Das Anpassungsgesetz ist noch nicht beschlossen; der Familienzuschlag ist nicht enthalten.

Datenstand

Mecklenburg-Vorpommern (Eckpunkte ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. vorläufig: Gesetzentwurf angekündigt; +2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026.

Besoldungsrechner

Besoldung

Alle Familienzuschlag-Beträge Mecklenburg-Vorpommern in der Tabelle →

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern (A)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Mecklenburg-Vorpommern)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (vorläufig: Gesetzentwurf angekündigt; +2,8 %, mindestens 100 Euro, ab 01.04.2026).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 4 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Mecklenburg-Vorpommern das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Mecklenburg-Vorpommern

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern im Überblick →Familienzuschlag Mecklenburg-VorpommernAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung Mecklenburg-Vorpommern, Stand 13.03.2026. Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Amtliche Eckpunkte; Gesetzentwurf angekündigt. Rechenregel: +2,8 %, mindestens 100 Euro.

dbb Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 4 bis A 16, Stufen 1-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.