Familienzuschlag für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern 2026
Stufe 1: 164,77 € · erstes Kind: 198,83 €.
Beamtinnen und Beamte in MV (Mecklenburg-Vorpommern) erhalten neben dem Grundgehalt einen Familienzuschlag nach dem Landesbesoldungsrecht: einen ehebezogenen Anteil (Stufe 1) und kinderbezogene Beträge. Die Tabelle zeigt den aktuell hinterlegten Stand; der Besoldungsrechner addiert den Zuschlag direkt aufs Grundgehalt und schätzt das Netto.
Datenstand
gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. amtlich ab 01.04.2026 (Anlage 10 LBesG M-V).
Familienzuschlag Mecklenburg-Vorpommern: Beträge je Bestandteil
Bestandteil
monatlich
Stufe 1 (verheiratet / Lebenspartnerschaft)
164,77 €
1. Kind
198,83 €
2. Kind
198,83 €
ab dem 3. Kind, je Kind
820,00 €
Amtliche Werte ab 01.04.2026: Stufe 1 (verheiratet) 164,77; je 1./2. Kind 198,83; ab 3. Kind je 820,00 (unverändert gegenüber 2025). Quelle: Anlage 10 LBesG M-V (Drucksache 8/6466) und dbb-Tabelle Stand 28.07.2026. Einkommensabhängiger Familienergänzungszuschlag (Sec. 43a) und kleine gruppenabhängige Erhöhungsbeträge (A 4 bis A 6) nicht abgebildet; für B 9 bis B 11 gelten abweichende niedrigere Sätze (Anlage 10a).
Kurze Antworten zum Familienzuschlag in Mecklenburg-Vorpommern.
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Stufe 1 (verheiratet/Lebenspartnerschaft): 164,77 €. Für das erste Kind: 198,83 €. Alle weiteren Beträge stehen in der Tabelle oben; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Datenstand (geltend ab 01.04.2026 (Gesetz verabschiedet)).
Was bedeuten Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2?
Stufe 1 ist der ehebezogene Anteil für verheiratete oder verpartnerte Beamtinnen und Beamte. Geschiedene können weiterhin dazugehören, wenn eine gesetzlich relevante Unterhaltspflicht gegenüber dem früheren Ehegatten besteht. Stufe 2 gilt bei einem berücksichtigungsfähigen Kind; jedes weitere Kind erhöht die Stufe. Maßgeblich ist das jeweilige Besoldungsgesetz.
Gibt es Kindergeld und Familienzuschlag gleichzeitig?
Ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Beamtinnen und Beamte erhalten beides nebeneinander; der kinderbezogene Zuschlag knüpft aber an den Kindergeldanspruch an.
Wann fällt der Familienzuschlag weg?
Der kinderbezogene Anteil endet, sobald für das Kind kein Kindergeldanspruch mehr besteht – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Nach einer Scheidung kann der ehebezogene Anteil bei einer fortbestehenden, gesetzlich relevanten Unterhaltspflicht weitergezahlt werden. Details regelt das jeweilige Besoldungsgesetz.
Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?
Grundsätzlich wird die Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln (etwa für kinderbezogene Anteile oder während der Elternzeit) – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.
Wo wird der Familienzuschlag in Mecklenburg-Vorpommern beantragt?
Zuständig ist die zuständige Bezügestelle des Dienstherrn. Heirat, Geburt oder andere Änderungen werden dort per Formular bzw. Änderungsanzeige gemeldet; der Zuschlag wird dann mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.
dbb Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern ab 01.04.2026 (Gesetz verabschiedet), Stand 28.07.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Amtliche Tabelle nach verabschiedetem Gesetz (Landtagsbeschluss 03.07.2026); Besoldungsordnungen A, B und W sowie Familienzuschlag; zellweise gegen den Datensatz geprüft am 03.08.2026. Folgestufen: +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028.
Der Datenstand bezieht sich ausschließlich auf den Familienzuschlag; der Grundgehaltsstand kann davon abweichen.
Konkurrenz- und Sonderregelungen (z. B. beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, Ergänzungszuschläge) sind nicht abgebildet. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Bezügestelle.