In Berlin gibt es keinen ehebezogenen Familienzuschlag der Stufe 1. Berücksichtigt werden ausschließlich kinderbezogene Beträge. Die Tabellen zeigen deshalb nur die Zuschläge nach Kinderzahl; Familienstand und eine rechnerische Null-Stufe werden nicht als eigener Anspruch dargestellt.
Datenstand
gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. geltender kinderbezogener Familienzuschlag ab 01.04.2026.
Familienzuschlag Berlin: Beträge je Bestandteil
Bestandteil
monatlich
1. Kind
148,44 €
2. Kind
148,44 €
3. Kind
819,76 €
ab dem 4. Kind, je Kind
678,99 €
Kinderbezogen (kein ehegattenbezogener Anteil; Sec. 40 BBesG BE): je 1./2. Kind 148,44; 3. Kind 819,76; ab 4. Kind je 678,99 (3./4. Kind unverändert gegenüber 01.01.2026 laut dbb-Tabelle). Quelle: dbb Besoldungstabelle Berlin, Stand 01.04.2026. Gruppenabhängige Erhöhungsbeträge (A 5 bis A 8) und der einkommensabhängige ergänzende Familienzuschlag (Sec. 40a) sind nicht abgebildet.
Stufe 1 (verheiratet/Lebenspartnerschaft): entfällt (rein kinderbezogen). Für das erste Kind: 148,44 €. Alle weiteren Beträge stehen in der Tabelle oben; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Datenstand (geltend ab 01.04.2026).
Wie wird der kinderbezogene Familienzuschlag gestaffelt?
In Berlin gibt es keinen ehebezogenen Anteil der Stufe 1. Der Familienzuschlag wird nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder berechnet; zusätzliche gruppen- oder einkommensabhängige Ergänzungsbeträge sind nur enthalten, wenn die Tabelle sie ausdrücklich ausweist.
Gibt es Kindergeld und Familienzuschlag gleichzeitig?
Ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Beamtinnen und Beamte erhalten beides nebeneinander; der kinderbezogene Zuschlag knüpft aber an den Kindergeldanspruch an.
Wann fällt der Familienzuschlag weg?
Der kinderbezogene Anteil endet, sobald für das Kind kein Kindergeldanspruch mehr besteht – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Einen ehebezogenen Anteil gibt es in diesem Modell nicht.
Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?
Grundsätzlich wird die Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln (etwa für kinderbezogene Anteile oder während der Elternzeit) – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.
Wo wird der Familienzuschlag in Berlin beantragt?
Zuständig ist die zuständige Bezügestelle des Dienstherrn. Heirat, Geburt oder andere Änderungen werden dort per Formular bzw. Änderungsanzeige gemeldet; der Zuschlag wird dann mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.
dbb Besoldungstabelle Berlin (Besoldungsordnung A), gültig ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Grundgehalt A 5 bis A 16, Stufen 1-8, wörtlich aus der dbb-Tabelle. Erhöhung +3,8 % ab 01.04.2026 (2,8 % Tarifübertragung + 1,0 % Vorgriff); Gesetz vom 16.06.2026, verkündet 17.06.2026. SHA-256: 61f24c3b700fa544855141ebfb3578a63ec7e97e662df98e180af382567318f1.
Der Datenstand bezieht sich ausschließlich auf den Familienzuschlag; der Grundgehaltsstand kann davon abweichen.
Konkurrenz- und Sonderregelungen (z. B. beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, Ergänzungszuschläge) sind nicht abgebildet. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Bezügestelle.