Familienzuschlag für Beamte in Brandenburg: Stand noch offen
Für Brandenburg ist keine vollständig geprüfte aktuelle Familienzuschlagstabelle verfügbar.
Für Brandenburg liegt derzeit keine vollständig geprüfte aktuelle Familienzuschlagstabelle vor. Deshalb werden auf dieser Seite keine alten Beträge mit dem neuen Grundgehalt vermischt und keine Werte hochgerechnet. Der ausgewiesene Status wird aktualisiert, sobald eine belastbare amtliche Tabelle verfügbar ist.
Datenstand
keine aktuelle Gültigkeit ausgewiesen. keine vollständig geprüfte aktuelle Familienzuschlagstabelle verfügbar.
Für den Tabellenentwurf ab 01.01.2026 ist noch keine vollständig geprüfte aktuelle Familienzuschlagsmatrix hinterlegt. Der Rechner addiert deshalb vorerst keinen Familienzuschlag; die alten Beträge vom 01.07.2024 werden nicht mit dem neuen Grundgehalt vermischt.
Kurze Antworten zum Familienzuschlag in Brandenburg.
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Brandenburg 2026?
Für Brandenburg ist derzeit keine geprüfte aktuelle Familienzuschlagstabelle hinterlegt: Für den Tabellenentwurf ab 01.01.2026 ist noch keine vollständig geprüfte aktuelle Familienzuschlagsmatrix hinterlegt. Der Rechner addiert deshalb vorerst keinen Familienzuschlag; die alten Beträge vom 01.07.2024 werden nicht mit dem neuen Grundgehalt vermischt.
Wie wird der kinderbezogene Familienzuschlag gestaffelt?
In Brandenburg gibt es keinen ehebezogenen Anteil der Stufe 1. Der Familienzuschlag wird nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder berechnet; zusätzliche gruppen- oder einkommensabhängige Ergänzungsbeträge sind nur enthalten, wenn die Tabelle sie ausdrücklich ausweist.
Gibt es Kindergeld und Familienzuschlag gleichzeitig?
Ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Beamtinnen und Beamte erhalten beides nebeneinander; der kinderbezogene Zuschlag knüpft aber an den Kindergeldanspruch an.
Wann fällt der Familienzuschlag weg?
Der kinderbezogene Anteil endet, sobald für das Kind kein Kindergeldanspruch mehr besteht – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Einen ehebezogenen Anteil gibt es in diesem Modell nicht.
Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?
Grundsätzlich wird die Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln (etwa für kinderbezogene Anteile oder während der Elternzeit) – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.
Wo wird der Familienzuschlag in Brandenburg beantragt?
Zuständig ist die zuständige Bezügestelle des Dienstherrn. Heirat, Geburt oder andere Änderungen werden dort per Formular bzw. Änderungsanzeige gemeldet; der Zuschlag wird dann mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.
dbb Besoldungstabelle Brandenburg (BbgBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.07.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.07.2024 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Der Datenstand bezieht sich ausschließlich auf den Familienzuschlag; der Grundgehaltsstand kann davon abweichen.
Konkurrenz- und Sonderregelungen (z. B. beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, Ergänzungszuschläge) sind nicht abgebildet. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Bezügestelle.