Kinderbezogener Familienzuschlag in Brandenburg 2026
Kein ehebezogener Anteil · erstes Kind: 377,16 €.
In Brandenburg gibt es keinen ehebezogenen Familienzuschlag der Stufe 1. Berücksichtigt werden ausschließlich kinderbezogene Beträge. Die Tabellen zeigen deshalb nur die Zuschläge nach Kinderzahl; Familienstand und eine rechnerische Null-Stufe werden nicht als eigener Anspruch dargestellt.
Datenstand
gültig ab 01.07.2024 bis zu einer Neuregelung. Geltende Anlage 6 ab 01.07.2024; im Gesetzentwurf September 2026 unverändert..
Familienzuschlag Brandenburg: Beträge je Bestandteil
Bestandteil
monatlich
1. Kind
377,16 €
2. Kind
377,16 €
ab dem 3. Kind, je Kind
888,39 €
Rein kinderbezogener Familienzuschlag nach Anlage 6 BbgBesG: 1./2. Kind je 377,16 Euro, ab dem 3. Kind je 888,39 Euro. Seit 01.07.2024 unverändert, auch im Gesetzentwurf Drs. 8/3322 für 2026 bestätigt. Kein Ehegattenanteil. Ein möglicher Familiensonderzuschlag nach § 40a (abhängig vom Partnereinkommen) ist nicht enthalten.
Kurze Antworten zum Familienzuschlag in Brandenburg.
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Brandenburg 2026?
Stufe 1 (verheiratet/Lebenspartnerschaft): entfällt (rein kinderbezogen). Für das erste Kind: 377,16 €. Alle weiteren Beträge stehen in der Tabelle oben; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Datenstand (vorläufig: Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 01.09.2026; Grundgehaltstabellen gegen die Juli-Fassung vollständig bestätigt. Gesetz noch nicht verkündet.).
Wie wird der kinderbezogene Familienzuschlag gestaffelt?
In Brandenburg gibt es keinen ehebezogenen Anteil der Stufe 1. Der Familienzuschlag wird nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder berechnet; zusätzliche gruppen- oder einkommensabhängige Ergänzungsbeträge sind nur enthalten, wenn die Tabelle sie ausdrücklich ausweist.
Gibt es Kindergeld und Familienzuschlag gleichzeitig?
Ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Beamtinnen und Beamte erhalten beides nebeneinander; der kinderbezogene Zuschlag knüpft aber an den Kindergeldanspruch an.
Wann fällt der Familienzuschlag weg?
Der kinderbezogene Anteil endet, sobald für das Kind kein Kindergeldanspruch mehr besteht – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Einen ehebezogenen Anteil gibt es in diesem Modell nicht.
Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?
Grundsätzlich wird die Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln (etwa für kinderbezogene Anteile oder während der Elternzeit) – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.
Wo wird der Familienzuschlag in Brandenburg beantragt?
Zuständig ist die zuständige Bezügestelle des Dienstherrn. Heirat, Geburt oder andere Änderungen werden dort per Formular bzw. Änderungsanzeige gemeldet; der Zuschlag wird dann mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.
Anlage 6 BbgBesG: Familienzuschlag ab 01.07.2024, Stand 01.07.2024. BRAVORS – Landesrecht Brandenburg, gültig ab 01.07.2024 (unbefristet). Drei gesetzliche Kinderbeträge. Anlage 6 bleibt im Gesetzentwurf Drs. 8/3322 unverändert; die 2026-Berechnungen der Begründung bestätigen die Weiterverwendung.
Gesetzentwurf Drs. 8/3322: Besoldungsanpassung Brandenburg 2026, Stand 01.09.2026. Landtag Brandenburg, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet). 137 Grundgehaltszellen A/B/R/W der Anlage 4 (PDF-Seiten 84–87) stimmen mit den übernommenen Juli-Tabellen überein. Unveränderte Familienzuschlagswerte zusätzlich an Anlage 6 und der Entwurfsbegründung geprüft.
Der Datenstand bezieht sich ausschließlich auf den Familienzuschlag; der Grundgehaltsstand kann davon abweichen.
Konkurrenz- und Sonderregelungen (z. B. beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, Ergänzungszuschläge) sind nicht abgebildet. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Bezügestelle.