Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Brandenburg

Besoldungsrechner Brandenburg 2026

Brandenburg, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.01.2026.

Dieser Besoldungsrechner für Landesbeamtinnen und -beamte in Brandenburg schätzt aus Besoldungsgruppe (A 5 bis A 16) und Erfahrungsstufe das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit PKV-Eigenanteil und privater Pflege-Pflichtversicherung – das verfügbare Netto. Abgebildet sind die amtlichen Tabellenwerte des Referentenentwurfs vom 02.07.2026, vorgesehen ab 01.01.2026. Das Gesetz ist noch nicht verkündet; der Familienzuschlag ist nicht enthalten.

Datenstand

Brandenburg (Referentenentwurf ab 01.01.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.01.2026 bis 28.02.2027. vorläufig: amtliche Tabellen aus dem Referentenentwurf, Stand 02.07.2026; Gesetz noch nicht verkündet.

Besoldungsrechner

Besoldung

Der Familienzuschlag für diesen Dienstherrn ist noch nicht hinterlegt und im Brutto nicht enthalten.

Alle Familienzuschlag-Beträge Brandenburg in der Tabelle →

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle Brandenburg (A)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Brandenburg.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Brandenburg)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.01.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (vorläufig: amtliche Tabellen aus dem Referentenentwurf, Stand 02.07.2026; Gesetz noch nicht verkündet).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Brandenburg das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Brandenburg

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Brandenburg im Überblick →Familienzuschlag BrandenburgAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Referentenentwurf zu den Besoldungstabellen Brandenburg, gültig ab 01.01.2026, Stand 02.07.2026. Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, gültig 01.01.2026 bis 28.02.2027. A-Tabelle wörtlich aus Anlage 4 des amtlichen Referentenentwurfs; noch nicht verkündet.

dbb Besoldungstabelle Brandenburg (BbgBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.07.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.07.2024 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.