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Beamtenbesoldung · Brandenburg

Besoldungsrechner B Brandenburg 2026

Brandenburg, Besoldungsordnung B: 11 Besoldungsgruppen von B 1 bis B 11, vorläufiger Stand ab 01.01.2026.

Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe B 1 bis B 11 das monatliche Brutto und – mit PKV-Eigenanteil – das verfügbare Netto für die Führungsämter der Besoldungsordnung B in Brandenburg. Die B-Besoldung kennt feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen.

Datenstand

Brandenburg B ab 01.01.2026 (Gesetzentwurf). Grundgehalt Besoldungsordnung B, vorgesehener Zeitraum: gültig ab 01.01.2026 bis zu einer Neuregelung. vorläufig: Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 01.09.2026; Grundgehaltstabellen gegen die Juli-Fassung vollständig bestätigt. Gesetz noch nicht verkündet..

Besoldungsrechner

Besoldung

Alle Familienzuschlag-Beträge Brandenburg in der Tabelle →

Besoldungsordnung B: feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen (Führungsämter).

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle B Brandenburg

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Brandenburg.

Wer bekommt die B-Besoldung (Brandenburg)?

Die Besoldungsordnung B besoldet Führungsämter oberhalb von A 16 mit festen Grundgehältern ohne Erfahrungsstufen – z. B. Referatsleiter in Ministerien (B 3), Unterabteilungs- und Abteilungsleiter (B 6/B 9) bis hin zum beamteten Staatssekretär (B 11); beim Bund auch Generäle und Admirale. Die genaue Ämterzuordnung regelt die Besoldungsordnung des Dienstherrn.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Brandenburg)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.01.2026 vorgesehen (vorläufig: Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 01.09.2026; Grundgehaltstabellen gegen die Juli-Fassung vollständig bestätigt. Gesetz noch nicht verkündet.). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Brandenburg das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Brandenburg

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Brandenburg im Überblick →Familienzuschlag BrandenburgAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

Referentenentwurf zu den Besoldungstabellen Brandenburg, gültig ab 01.01.2026, Stand 02.07.2026. Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg, gültig 01.01.2026 bis 28.02.2027. Anlage 4, Seiten 2–4: B/R/W direkt abgeglichen; W-Korrekturfassung vom 02.07.2026. Weiterhin Referentenentwurf, keine verkündete Endfassung.

Gesetzentwurf Drs. 8/3322: Besoldungsanpassung Brandenburg 2026, Stand 01.09.2026. Landtag Brandenburg, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet). 137 Grundgehaltszellen A/B/R/W der Anlage 4 (PDF-Seiten 84–87) stimmen mit den übernommenen Juli-Tabellen überein. Unveränderte Familienzuschlagswerte zusätzlich an Anlage 6 und der Entwurfsbegründung geprüft.

Anlage 6 BbgBesG: Familienzuschlag ab 01.07.2024, Stand 01.07.2024. BRAVORS – Landesrecht Brandenburg, gültig ab 01.07.2024 (unbefristet). Drei gesetzliche Kinderbeträge. Anlage 6 bleibt im Gesetzentwurf Drs. 8/3322 unverändert; die 2026-Berechnungen der Begründung bestätigen die Weiterverwendung.

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.