Brandenburg, Besoldungsordnung B: 11 Besoldungsgruppen von B 1 bis B 11, gültig ab 01.07.2024.
Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe B 1 bis B 11 das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil – das verfügbare Netto für die Führungsämter der Besoldungsordnung B in Brandenburg. Die B-Besoldung kennt feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen.
Datenstand
Brandenburg B (Führungsämter, gültig ab 01.07.2024). Grundgehalt Besoldungsordnung B, gültig 01.07.2024 bis 28.02.2026. geltend (jüngste auf dbb.de veröffentlichte Tabelle, ab 01.07.2024).