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Beamtenbesoldung · Brandenburg
Beamtenbesoldung Brandenburg 2026
Diese Übersicht ordnet den aktuellen Stand der Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Brandenburg ein. Sie führt zu den Rechnern und vollständigen Tabellen der Besoldungsordnungen A, B, W und R sowie zum Familienzuschlag; Quelle, Stand und Gültigkeit werden jeweils ausgewiesen.
Besoldungsstand 2026 und Rechtsgrundlage
Der Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 01.09.2026 enthält neue Grundgehaltstabellen ab 01.01.2026. Gegenüber dem Stand ab 01.07.2024 steigt beispielsweise A 5 Stufe 2 von 2.746,48 Euro auf 2.944,40 Euro; das Gesetz ist noch nicht verkündet.
Die verwendete Besoldungstabelle gilt vom 01.01.2026 bis zum 28.02.2027.
Maßgeblich ist das Brandenburgische Besoldungsgesetz (BbgBesG). Die dargestellten Werte stammen wörtlich aus Anlage 4 des Gesetzentwurfs Drs. 8/3322 und sind bis zur Verkündung ausdrücklich Entwurfswerte.
Besonderheit: Die neue Grundgehaltstabelle ist vollständig geprüft. Die gesetzlichen Kinderzuschläge bleiben unverändert: je 377,16 Euro für das erste und zweite Kind, ab dem dritten Kind je 888,39 Euro. Grundgehalt und Familienzuschlag tragen ihren jeweiligen Datenstand. Der einkommensabhängige Familiensonderzuschlag wird nicht berechnet.
Rechner und Tabellen nach Besoldungsordnung
Familienzuschlag Brandenburg
Stufe 1 (verheiratet): entfällt (rein kinderbezogen) · erstes Kind: 377,16 €.
Quellen und Datenstand
dbb Besoldungstabelle Brandenburg (BbgBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.07.2024. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.07.2024 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 2-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Gesetzentwurf Drs. 8/3322: Besoldungsanpassung Brandenburg 2026, Stand 01.09.2026. Landtag Brandenburg, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet). 137 Grundgehaltszellen A/B/R/W der Anlage 4 (PDF-Seiten 84–87) stimmen mit den übernommenen Juli-Tabellen überein. Unveränderte Familienzuschlagswerte zusätzlich an Anlage 6 und der Entwurfsbegründung geprüft.
Anlage 6 BbgBesG: Familienzuschlag ab 01.07.2024, Stand 01.07.2024. BRAVORS – Landesrecht Brandenburg, gültig ab 01.07.2024 (unbefristet). Drei gesetzliche Kinderbeträge. Anlage 6 bleibt im Gesetzentwurf Drs. 8/3322 unverändert; die 2026-Berechnungen der Begründung bestätigen die Weiterverwendung.
Beamtinnen und Beamte werden per Gesetz besoldet; diese Übersicht ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.