Gebäudereinigung: 8 Gruppen von Lohngruppe 1 bis Lohngruppe 9, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die Lohntabelle für das Gebäudereiniger-Handwerk ab 01.01.2026: alle Lohngruppen mit ihrem tariflichen Stundenlohn. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Stundenlohn, Monatsbrutto und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Lohngruppe.
Entgelttabelle Gebäudereinigung mit Stundenwerten. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 52 ÷ 12 = 169 Stunden. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.
Lohngruppen und Stundenlohn. Im Gebäudereinigung Tarifvertrag reichen die aktuellen Vollzeit-Monatsentgelte (Stand 2026, umgerechnet aus den Stundenlöhnen) von 2.535 € bis 3.657 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der Gebäudereinigung Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Lohntarif 2025/2026, Stundenwerte ab 01.01.2026, Vollzeitbasis 39 Std./Woche.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 8 Entgeltgruppen von Lohngruppe 1 bis Lohngruppe 9. Die Spanne reicht von 2.535 € in der untersten bis 3.657 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
LG 5 ist in der veröffentlichten Tabelle nicht als aktive Lohngruppe enthalten.
Monatsbrutto wird aus Stundenentgelt mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 berechnet.
Hinweis zur Gebäudereinigung-Lohntabelle
Die Werte sind tarifliche Stundenlöhne (Vollzeitbasis 39 Std./Woche) des Lohntarifvertrags Gebäudereinigung und dienen als unverbindliche Orientierung. Lohngruppe 5 ist in der veröffentlichten Tabelle nicht als aktive Lohngruppe enthalten. Zuschläge, Wegezeiten und Objektbesonderheiten sind nicht enthalten; Monatswerte sind aus dem Stundenlohn hochgerechnet.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur Gebäudereinigung Lohntabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im Gebäudereinigung Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.535 € in der untersten bis 3.657 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die Gebäudereinigung Lohntabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.01.2026 bis 31.12.2026. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die Gebäudereinigung Lohntabelle?
Die Tabelle umfasst 8 Gruppen von Lohngruppe 1 bis Lohngruppe 9 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 39 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (39 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der Gebäudereinigung Tarifvertrag?
Erfasst sind: Lohngruppen und Stundenlohn. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
LG 5 ist in der veröffentlichten Tabelle nicht als aktive Lohngruppe enthalten.
Monatsbrutto wird aus Stundenentgelt mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 berechnet.
Zuschläge, Wegezeiten und Objektbesonderheiten sind nicht enthalten.
Ein tarifliches Weihnachtsgeld oder 13. Monatseinkommen ist im Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung nicht vorgesehen; Sonderzahlungen sind freiwillige Arbeitgeberleistungen.