TFA: 4 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV, gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026 (Vollzeit 40 Std./Woche).
Die vollständige Gehaltstabelle für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) nach dem Gehaltstarifvertrag ab 01.06.2025: alle Tätigkeitsgruppen I bis IV mit ihren Berufsjahr-Stufen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Die Werte sind Monatsvergütungen (Vollzeit, 40 Std./Woche) des TFA-Gehaltstarifvertrags ab 01.06.2025 und dienen als unverbindliche Orientierung. Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen Fortbildungsstunden, die Stufe nach dem Berufsjahr. Der Abschluss ab 01.05.2026 ist noch nicht als Tabelle veröffentlicht. Ausbildungsvergütungen, Sonderzahlungen und Zuschläge sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TFA Gehaltstabelle.
Bis wann gilt die TFA Gehaltstabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.06.2025 bis 30.04.2026. Aktuelle Tarifrunde: Zum 01.05.2026 ist ein neuer TFA-Gehaltstarifvertrag in Kraft getreten (Einigung vom 09.04.2026: durchschnittlich +3,08 % über 18 Monate in zwei Stufen zum 01.05.2026 und 01.01.2027, 230 € Einmalzahlung im Juni für TG I bis IV). Die vollständige neue Gehaltstabelle ist bislang nur Verbandsmitgliedern zugänglich; die hier hinterlegten Werte zeigen den Stand bis 30.04.2026 und werden aktualisiert, sobald eine amtliche Tabelle öffentlich vorliegt.
Welche Gruppen enthält die TFA Gehaltstabelle?
Die Tabelle umfasst 4 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Wann steigt man in der TFA Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (40 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
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Diese Datenversion gilt bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.
Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.
Sonderzahlungen laut Manteltarifvertrag (nicht im Rechner enthalten): Weihnachtszuwendung zum 01.12. von 40 % (1. und 2. Berufsjahr) bzw. 50 % (ab 3. Berufsjahr) eines Monatsgehalts; zusätzliches Urlaubsgeld zum 01.06. von 30 % bzw. 50 %; vermögenswirksame Leistung 15 EUR, nach einem Jahr 30 EUR pro Monat.
Die Tarifparteien bpt und vmf haben am 09.04.2026 einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Wirkung ab 01.05.2026 vereinbart. Öffentlich belegt sind durchschnittlich 3,08 % in zwei Stufen, eine Einmalzahlung von 230 EUR und die Laufzeit von 18 Monaten; die vollständige Entgelttabelle ist nicht öffentlich veröffentlicht und wird daher nicht rechnerisch ersetzt.
Öffentlich belegte Ausbildungsentgelte aus dem neuen Abschluss: ab 01.05.2026 950 / 1.050 / 1.150 EUR und ab 01.01.2027 1.000 / 1.100 / 1.200 EUR. Ausbildungswerte, Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht enthalten.