TFA: 4 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV, gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026 (Vollzeit 40 Std./Woche).
Die historische Gehaltstabelle (Stand Juni 2025 bis April 2026) für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) nach dem Gehaltstarifvertrag ab 01.06.2025: alle Tätigkeitsgruppen I bis IV mit ihren Berufsjahr-Stufen. Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Tiermedizinische Fachangestellte, TG I bis IV. Im TFA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) von 2.723 € bis 5.076 € brutto bei 40,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der TFA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 40,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.06.2025 bis 30.04.2026.
Historischer Tabellenstand Juni 2025 bis April 2026; neue Gehälter seit Mai 2026 noch nicht eingepflegt.
Neuer Tarif seit 01.05.2026: Die hier berechneten Werte sind der historische Stand Juni 2025 bis April 2026. Die neuen Gehälter ab Mai 2026 und Januar 2027 sind noch nicht eingepflegt; die vollständigen Tabellen werden bpt-/vmf-Mitgliedern bereitgestellt. Öffentlich bestätigt sind durchschnittlich 3,08 % über die Laufzeit sowie 230 Euro Einmalzahlung im Juni 2026 (TG I–IV).
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 4 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV und gliedert sich in bis zu 18 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.723 € in der untersten bis 5.076 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.
Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.
Hinweis zur TFA-Gehaltstabelle
Die Werte sind Monatsvergütungen (Vollzeit, 40 Std./Woche) des TFA-Gehaltstarifvertrags ab 01.06.2025 und dienen als unverbindliche Orientierung. Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen Fortbildungsstunden, die Stufe nach dem Berufsjahr. Die neue Tabelle ab Mai 2026 ist nur bpt-/vmf-Mitgliedern zugänglich und noch nicht eingepflegt. Ausbildungsvergütungen, Sonderzahlungen und Zuschläge sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TFA Gehaltstabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im TFA Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) reichen von 2.723 € in der untersten bis 5.076 € brutto in der höchsten Stufe bei 40,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die TFA Gehaltstabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.06.2025 bis 30.04.2026. Neuer Tarif seit 01.05.2026: Die hier berechneten Werte sind der historische Stand Juni 2025 bis April 2026. Die neuen Gehälter ab Mai 2026 und Januar 2027 sind noch nicht eingepflegt; die vollständigen Tabellen werden bpt-/vmf-Mitgliedern bereitgestellt. Öffentlich bestätigt sind durchschnittlich 3,08 % über die Laufzeit sowie 230 Euro Einmalzahlung im Juni 2026 (TG I–IV).
Welche Gruppen enthält die TFA Gehaltstabelle?
Die Tabelle umfasst 4 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Wann steigt man in der TFA Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (40 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der TFA Tarifvertrag?
Erfasst sind: Tiermedizinische Fachangestellte, TG I bis IV. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.
Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.
Sonderzahlungen laut Manteltarifvertrag (nicht im Rechner enthalten): Weihnachtszuwendung zum 01.12. von 40 % (1. und 2. Berufsjahr) bzw. 50 % (ab 3. Berufsjahr) eines Monatsgehalts; zusätzliches Urlaubsgeld zum 01.06. von 30 % bzw. 50 %; vermögenswirksame Leistung 15 EUR, nach einem Jahr 30 EUR pro Monat.
Die Tarifparteien bpt und vmf haben am 09.04.2026 einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Wirkung ab 01.05.2026 vereinbart. Öffentlich belegt sind durchschnittlich 3,08 % in zwei Stufen zum 01.05.2026 und 01.01.2027, eine Einmalzahlung von 230 EUR und die Laufzeit von 18 Monaten; die vollständige Entgelttabelle ist nur Verbandsmitgliedern zugänglich und noch nicht in diesem Rechner hinterlegt.
Ausbildungsvergütungen ab Beginn des Ausbildungsjahres 2026/2027 (je nach Bundesland Ende der Sommerferien): 1.000 / 1.100 / 1.200 EUR. Ausbildungswerte und Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht enthalten.