Ärzte TdL (Uniklinik): 4 Gruppen von Ä 1 – Arzt/Ärztin bis Ä 4 – ständige Vertretung (CA-Vertreter), gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 40 Std./Woche).
Dieser Gehaltsrechner bildet die Entgelttabelle des TV-Ärzte/TdL für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika der Länder ab (Marburger Bund), 40-Stunden-Tabelle ab 01.01.2026. Wähle Entgeltgruppe (Ä 1 bis Ä 4) und die Stufe nach deinen Jahren ärztlicher Tätigkeit. Aus den Wochenstunden ergeben sich Monatsbrutto, rechnerischer Stundenlohn, Jahresbrutto und eine Netto-Schätzung – als unverbindliche Orientierung.
Datenstand
TV-Ärzte/TdL, 40-Std.-Tabelle ab 01.01.2026. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.12.2026 erneut geprüft werden.
Die Werte sind die tariflichen Monatsentgelte (Vollzeit, 40 Std./Woche) des TV-Ärzte/TdL ab 01.01.2026. Der Tarifvertrag ist zum 31.03.2026 ausgelaufen und gilt per Nachwirkung weiter. In der Tarifrunde 2026 wurde am 09.06.2026 eine Tarifeinigung erzielt (+2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026, +2,45 % ab 01.09.2027, Laufzeit bis 31.07.2028); sie steht noch unter Ratifizierungsvorbehalt (Annahmefrist 06.07.2026) und ist mangels amtlicher Entgelttabelle noch nicht eingearbeitet. Der TV-Ärzte kennt keine Jahressonderzahlung. Bereitschaftsdienstentgelte und Zulagen sind nicht enthalten.
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Kurze Antworten zum Rechner für den TV-Ärzte/TdL (Universitätsklinika).
Für wen gilt der TV-Ärzte/TdL?
Der Tarifvertrag gilt für angestellte Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika der Länder; verhandelt wird er vom Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Kommunale Krankenhäuser fallen unter den TV-Ärzte/VKA, private Klinikketten unter eigene Tarifverträge; die Charité und einzelne Häuser haben eigene Haustarife.
Wie funktionieren Entgeltgruppen und Stufen im TV-Ärzte/TdL?
Ä 1 (Ärztin/Arzt in Weiterbildung) steigt in sechs Jahresstufen vom 1. bis zum 6. Jahr, Ä 2 (Facharzt) in sechs Stufen ab dem 1., 4., 7., 9., 11. und 13. Jahr, Ä 3 (Oberarzt) in vier Stufen bis ab dem 10. Jahr und Ä 4 (ständige Vertretung des leitenden Arztes) in drei Stufen. Du wählst Gruppe und Stufe nach deinen Jahren ärztlicher Tätigkeit selbst aus – bei Ä 2 zählt die fachärztliche, bei Ä 3 die oberärztliche Tätigkeit.
Welche Wochenarbeitszeit liegt dem TV-Ärzte/TdL zugrunde?
Seit dem 01.01.2026 gilt eine 40-Stunden-Woche statt zuvor 42 Stunden, ohne dass die Tabellenentgelte gekürzt wurden – faktisch eine Erhöhung des Stundenlohns. Der Rechner nutzt diese 40-Stunden-Tabelle.
Auf welchem Stand ist die TV-Ärzte/TdL-Tabelle?
Hinterlegt sind die Entgelte ab dem 01.01.2026. Der Tarifvertrag ist zum 31.03.2026 ausgelaufen und gilt per Nachwirkung weiter. In der Tarifrunde 2026 wurde am 09.06.2026 eine Tarifeinigung erzielt: +2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026 und +2,45 % ab 01.09.2027, Laufzeit bis 31.07.2028. Die Einigung steht noch unter Ratifizierungsvorbehalt (Annahmefrist bis 06.07.2026); solange keine amtliche Entgelttabelle vorliegt, zeigt der Rechner weiter die Werte ab 01.01.2026.
Sind Bereitschaftsdienste und Zulagen im TV-Ärzte/TdL-Rechner enthalten?
Nein, der Rechner zeigt nur das tarifliche Tabellenentgelt. Bereitschaftsdienstentgelte und Zulagen kommen je nach Dienstplan hinzu und sind nicht enthalten.
Warum zeigt der TV-Ärzte/TdL-Rechner keine Jahressonderzahlung an?
Der TV-Ärzte kennt keine Jahressonderzahlung – die entsprechende Regelung in § 20 ruht seit 2009. Das berechnete Jahresbrutto enthält deshalb keine Sonderzahlung.
Wie schätzt der Rechner das Netto beim TV-Ärzte/TdL?
Vom Monatsbrutto werden vereinfacht Lohnsteuer (§ 32a EStG mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Das ist eine vereinfachte Schätzung und ersetzt keine Lohnabrechnung.
Diese Datenversion gilt laut Quellen bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika der Länder (Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder). Entgeltgruppen Ä 1 (Arzt), Ä 2 (Facharzt), Ä 3 (Oberarzt), Ä 4 (ständige Vertretung/CA-Vertreter).
Vollzeitbasis 40 Std./Woche: Die wöchentliche Arbeitszeit wurde zum 01.01.2026 von 42 auf 40 Stunden gesenkt, ohne die Tabellenentgelte zu kürzen (faktische Erhöhung).
Der Tarifvertrag ist zum 31.03.2026 ausgelaufen; die Tabelle gilt per Nachwirkung weiter. In der Tarifrunde 2026 wurde am 09.06.2026 eine Tarifeinigung erzielt (+2,95 % rückwirkend ab 01.04.2026, +2,45 % ab 01.09.2027, Laufzeit bis 31.07.2028); sie steht noch unter Ratifizierungsvorbehalt (Annahmefrist 06.07.2026) und ist mangels amtlicher Entgelttabelle noch nicht in die Werte eingearbeitet. Der TV-Ärzte kennt KEINE Jahressonderzahlung (par. 20 ruht seit 2009). Bereitschaftsdienstentgelte und Zulagen sind nicht enthalten.