Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Sachsen)?
Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026).
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Beamtenbesoldung · Sachsen
Sachsen, Besoldungsordnung A: 12 Besoldungsgruppen von A 5 bis A 16, gültig ab 01.04.2026.
Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A nach dem SächsBesG, gültig ab 01.04.2026: Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.
Datenstand
Sachsen (gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. geltend ab 01.04.2026.
Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.
Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.
Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Sachsen.
Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026).
Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.
Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 5 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.
Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.
Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.
Beamtenbesoldung Sachsen im Überblick →Familienzuschlag Sachsen →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →
Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
dbb Besoldungstabelle Sachsen (Besoldungsordnung A), gültig ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Grundgehalt A 5 bis A 16 wörtlich aus der dbb-Tabelle. Lineare Erhöhung +2,82 % ab 01.04.2026 (ohne Mindestbetrag); Gesetz verkündet im SächsGVBl. am 02.06.2026. SHA-256: 1cad757692b093295cefc8cb0b8c1ab1d34decb8929851e0c08858c131178b43.
dbb Besoldungstabelle Sachsen (SächsBesG, Besoldungsordnung A), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe der amtlichen Besoldungsordnung A); A 5 bis A 16, Stufen 1-12; Familienzuschlag und Zulagen nicht enthalten. Folgeanpassung prüfen.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.