Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Sachsen

Besoldungsrechner B Sachsen 2026

Sachsen, Besoldungsordnung B: 11 Besoldungsgruppen von B 1 bis B 11, gültig ab 01.04.2026.

Dieser Rechner schätzt aus der Besoldungsgruppe B 1 bis B 11 das monatliche Brutto und – ohne Sozialabgaben, aber mit Familienzuschlag und PKV-Eigenanteil – das verfügbare Netto für die Führungsämter der Besoldungsordnung B in Sachsen. Die B-Besoldung kennt feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen.

Datenstand

Sachsen B (Führungsämter, gültig ab 01.04.2026). Grundgehalt Besoldungsordnung B, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. geltend ab 01.04.2026.

Besoldungsrechner

Besoldung

Alle Familienzuschlag-Beträge Sachsen in der Tabelle →

Besoldungsordnung B: feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen (Führungsämter).

Für die Netto-Schätzung

Monatlicher Eigenbeitrag zur privaten Krankenversicherung.

Beitrag zur privaten Pflege-Pflichtversicherung.

Alle Werte als Tabelle: Besoldungstabelle B Sachsen

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Sachsen.

Wer bekommt die B-Besoldung (Sachsen)?

Die Besoldungsordnung B besoldet Führungsämter oberhalb von A 16 mit festen Grundgehältern ohne Erfahrungsstufen – z. B. Referatsleiter in Ministerien (B 3), Unterabteilungs- und Abteilungsleiter (B 6/B 9) bis hin zum beamteten Staatssekretär (B 11); beim Bund auch Generäle und Admirale. Die genaue Ämterzuordnung regelt die Besoldungsordnung des Dienstherrn.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Sachsen)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung B gelten ab 01.04.2026; laut Quelle ist der Stand bis 28.02.2027 ausgewiesen (geltend ab 01.04.2026).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Sachsen das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Sachsen

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Sachsen im Überblick →Familienzuschlag SachsenAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Sachsen (Besoldungsordnung B), gültig ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. B 1 bis B 11 wörtlich aus der dbb-Tabelle. Lineare Erhöhung +2,82 % ab 01.04.2026 (ohne Mindestbetrag); Gesetz verkündet im SächsGVBl. am 02.06.2026. SHA-256: 1cad757692b093295cefc8cb0b8c1ab1d34decb8929851e0c08858c131178b43.

dbb Besoldungstabelle Sachsen (Besoldungsordnung B), Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 28.02.2026. Feste Grundgehälter der Besoldungsordnung B (positionsgenau aus der dbb-Tabelle extrahiert).

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.