TV-H: 20 Gruppen von E 1 bis E 16, gültig 01.07.2026 bis 30.09.2027 (Vollzeit 40 Std./Woche).
Die Entgelttabelle des TV-H (öffentlicher Dienst des Landes Hessen): E 1 bis E 16 sowie E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü. Die amtlichen Tabellen ab 01.07.2026 und 01.10.2027 sind wählbar; E 13Ü enthält die getrennten Stufen 4a und 4b. Ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe.
Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-H); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
E 1 bis E 8: 90 %, E 9a bis E 16: 60 % eines Monatsentgelts (vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts).
Der TV-H Tarifvertrag im Überblick
Land Hessen, E 1 bis E 16 mit Stufen 1a bis 6. Im TV-H Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.680 € bis 8.991 € brutto bei 40,0 Std./Woche.
Arbeitszeit und Tarifstand
Der TV-H Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Hessen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 40,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.07.2026 bis 30.09.2027.
Amtliche Entgelttabelle des Landes Hessen ab 01.07.2026; alle 134 Monatsbeträge direkt aus der Originaltabelle geprüft.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 20 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15Ü und gliedert sich in bis zu 7 Stufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.680 € in der untersten bis 8.991 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
TV-H-Besonderheit: Die Eingangsstufe ist in die Stufen 1a und 1b geteilt (Laufzeit je 6 Monate, Entgeltgruppen 2 bis 16); ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1a (§ 16 TV-H). Die weiteren Stufenlaufzeiten regelt § 16 TV-H; bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung kann die Zeit für die Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden.
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-H Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TV-H (E 1 bis E 8: 90,00 % des Monatsentgelts und E 9a bis E 16: 60,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. E 1 bis E 8: 90 %, E 9a bis E 16: 60 % eines Monatsentgelts (vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts). Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-H); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
TV-H: E 1 bis E 16 sowie E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü. E 13Ü hat die getrennten Stufen 4a und 4b; E 2Ü und E 15Ü beginnen in Stufe 1.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (§ 6 TV-H); für bestimmte Bereiche (z. B. Wechselschicht) gelten 38,5 Stunden. Der Rechner nutzt die 40-Stunden-Basis.
Hinweis zur TV-H-Tabelle
Die Tabellen ab 01.07.2026 und 01.10.2027 stammen unmittelbar vom Hessischen Innenministerium; jeweils 134 Monatsbeträge wurden gegen die Originaltabelle geprüft. Der ältere Stand ab 01.08.2025 bleibt separat wählbar. Vollzeitbasis: 40 Std./Woche. Jahreswerte enthalten die Jahressonderzahlung (E 1–E 8: 90 %, E 9a–E 16: 60 %); Zulagen sind nicht enthalten.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TV-H Entgelttabelle.
Wie hoch ist das Gehalt im TV-H Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.680 € in der untersten bis 8.991 € brutto in der höchsten Stufe bei 40,0 Std./Woche Vollzeit.
Bis wann gilt die TV-H Entgelttabelle?
Die hier hinterlegten Werte gelten vom 01.07.2026 bis 30.09.2027. Für Zeiträume danach ist ein neuer Tarifabschluss oder eine Nachwirkung gesondert zu prüfen.
Welche Gruppen enthält die TV-H Entgelttabelle?
Die Tabelle umfasst 20 Gruppen von E 1 bis E 16 mit ihren jeweiligen Stufen bzw. Berufsjahren.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-H Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
TV-H-Besonderheit: Die Eingangsstufe ist in die Stufen 1a und 1b geteilt (Laufzeit je 6 Monate, Entgeltgruppen 2 bis 16); ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1a (§ 16 TV-H). Die weiteren Stufenlaufzeiten regelt § 16 TV-H; bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung kann die Zeit für die Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden.
Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-H?
Die Jahressonderzahlung ist nach Gruppen gestaffelt (E 1 bis E 8: 90 %, E 9a bis E 16: 60 % des Monatsentgelts) und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. In der Jahresansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte für Vollzeit; die Jahreswerte berücksichtigen die tarifliche Jahressonderzahlung. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Die Tabelle zeigt Vollzeitwerte (40 Std./Woche). Bei Teilzeit besteht Anspruch auf den entsprechenden Anteil; im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Wie komme ich von der Tabelle zum Rechner?
Jeder Tabellenwert ist klickbar und öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe und Stufe vorausgefüllt - dort lassen sich Arbeitszeit, Steuerklasse und weitere Angaben für die Netto-Schätzung anpassen.
Für wen gilt der TV-H Tarifvertrag?
Erfasst sind: Land Hessen, E 1 bis E 16 mit Stufen 1a bis 6. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
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Diese Datenversion gilt bis 30.09.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
TV-H: E 1 bis E 16 sowie E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü. E 13Ü hat die getrennten Stufen 4a und 4b; E 2Ü und E 15Ü beginnen in Stufe 1.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (§ 6 TV-H); für bestimmte Bereiche (z. B. Wechselschicht) gelten 38,5 Stunden. Der Rechner nutzt die 40-Stunden-Basis.