Die belegten Werte des TV-H für den Tarifstand 2027 (gültig ab 01.10.2027): alle Gruppen mit ihren Stufen als Monats-, Stunden- und Jahresbrutto. Ein Klick auf einen Wert öffnet den Gehaltsrechner mit der passenden Gruppe und Stufe. Den aktuellen Stand findest du auf der Hauptseite der Tabelle.
Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-H); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
E 1 bis E 8: 90 %, E 9a bis E 16: 60 % eines Monatsentgelts (vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts).
Hinweis zum Stand 2027
Diese Tabelle bildet ausschließlich den TV-H-Tarifstand 2027 ab. Maßgeblich für aktuelle Abrechnungen ist der jeweils geltende Tarifstand; jeder Wert ist quellenbelegt ausgewiesen.
Häufige Fragen
Kurze Antworten zur TV-H Entgelttabelle.
Nach wie vielen Jahren steigt man in der TV-H Entgelttabelle in die nächste Stufe auf?
TV-H-Besonderheit: Die Eingangsstufe ist in die Stufen 1a und 1b geteilt (Laufzeit je 6 Monate, Entgeltgruppen 2 bis 16); ohne einschlägige Berufserfahrung beginnt man in Stufe 1a (§ 16 TV-H). Die weiteren Stufenlaufzeiten regelt § 16 TV-H; bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung kann die Zeit für die Stufen 4 bis 6 verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden.
Sind die Werte brutto oder netto?
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Wie wird aus dem Monatsbrutto der Stundenlohn?
Der Tarifvertrag gibt den Divisor vor (§ 24 Abs. 3 TV-H): Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 40 Wochenstunden × 4,348 = 173,92 Stunden. Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.
Gelten die Werte auch bei Teilzeit?
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
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Diese Datenversion ist bis zu einer Neuregelung hinterlegt; neue Tarifrunden können die Werte ändern.
Amtliche Entgelttabelle des Landes Hessen ab 01.10.2027; alle 134 Monatsbeträge direkt aus der Originaltabelle geprüft.
TV-H: E 1 bis E 16 sowie E 2Ü, E 13Ü und E 15Ü. E 13Ü hat die getrennten Stufen 4a und 4b; E 2Ü und E 15Ü beginnen in Stufe 1.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden (§ 6 TV-H); für bestimmte Bereiche (z. B. Wechselschicht) gelten 38,5 Stunden. Der Rechner nutzt die 40-Stunden-Basis.