Für wen gilt der TVöD VKA?
Der TVöD VKA gilt für Tarifbeschäftigte kommunaler Arbeitgeber im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der Rechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA
TVöD VKA: 17 Gruppen von E 1 bis E 15, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 38,5 bis 39 Std./Woche je nach Geltungsbereich; Vollzeitbasis im Rechner wählbar).
Berechnungsgrundlage: TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach Tätigkeit, Entgeltordnung, Stufenzuordnung und arbeitsvertraglicher Anwendung. Jahressonderzahlung ist vereinfacht enthalten; SuE, Pflege, Besitzstandsregelungen und Sonderfälle sind nicht enthalten. Monatliche Zulagen können optional erfasst werden.
Dieser Gehaltsrechner nutzt die TVöD-VKA-Entgelttabelle der allgemeinen Anlage A ab 01.05.2026. Aus Entgeltgruppe, Stufe und Arbeitszeit berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
TVöD Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K), Lesefassung i. d. F. des ÄTV Nr. 15 vom 06.04.2025, Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).
Tarifeinigung vom 06.04.2025: Entgelterhöhung und Jahressonderzahlung, Stand 06.04.2025. VKA / Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.
VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Das monatliche Bruttogehalt im TVöD VKA ergibt sich aus drei Angaben: der Entgeltgruppe (E 1 bis E 15, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit), der Stufe (sie steht für die Berufserfahrung) und der Arbeitszeit. Grundlage ist eine Vollzeitwoche von 38,5 bis 39 (je nach Geltungsbereich) Wochenstunden – bei Teilzeit rechnet der Rechner das Tabellenentgelt anteilig herunter. Monatliche Zulagen und jährliche Einmalzahlungen wie Bonus oder Erfolgsbeteiligung lassen sich optional ergänzen.
Vom Bruttogehalt gehen Steuern und Sozialversicherung ab. Zu den Steuern zählen die Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse) sowie – falls einschlägig – Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Sozialversicherung umfasst Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung inklusive des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Steuerklasse, Bundesland, Kinder und Steuerjahr beeinflussen das Ergebnis – deshalb lassen sie sich im Rechner einstellen. Die Netto-Schätzung ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Lohnabrechnung.
Zusätzlich zum Monatsentgelt gibt es im TVöD VKA die Jahressonderzahlung, ausgezahlt mit dem Novembergehalt. Sie beträgt einheitlich 85 % des Monatsentgelts. In der Jahres-Ansicht des Rechners ist sie vereinfacht eingerechnet. Eine vollständige Übersicht aller Entgeltgruppen und Stufen – inklusive Stundenlohn und Stufenlaufzeiten – findest du in der TVöD VKA-Entgelttabelle.
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Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen, Teilzeit und Netto-Schätzung im TVöD VKA.
Der TVöD VKA gilt für Tarifbeschäftigte kommunaler Arbeitgeber im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA). Der Rechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
Die allgemeine Anlage A VKA reicht von E 1 bis E 15 mit bis zu 6 Stufen, inklusive der Unterscheidung in E 9a, E 9b und E 9c. E 1 startet mit Stufe 2.
Die hinterlegten Tabellenentgelte der Anlage A VKA gelten vom 01.05.2026 bis zum 31.03.2027.
Der Rechner schätzt das Netto über die Lohnsteuer nach § 32a EStG inklusive Vorsorgepauschale (§ 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optionale Kirchensteuer und die Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das Ergebnis ist eine vereinfachte Orientierung anhand deiner Angaben.
Die Vollzeit beträgt 39 Wochenstunden (§ 6 Abs. 1 TVöD), in kommunalen Krankenhäusern 38,5 Stunden (§ 44 Abs. 1 BT-K; KAV Baden-Württemberg 39 Stunden); im Rechner ist der Bereich wählbar. Dein eingegebener Beschäftigungsumfang fließt direkt in Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn und Jahreswerte ein.
Nein. Sondertabellen für den Sozial- und Erziehungsdienst, die Pflege oder Sparkassen sind nicht Teil dieses Grundrechners; auch Überleitungsgruppen werden nicht als Kernwerte geführt.
Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen: Die Jahressonderzahlung erscheint nur in der Jahresansicht (inklusive Sozialversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze), und die VBL West wird pauschal mit 1,81 % Arbeitnehmeranteil abgebildet. Besitzstandsregelungen und Eingruppierungsfragen erfasst er nicht; monatliche Zulagen kannst du optional ergänzen.