Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 2: 17 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 2 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit angelernten, einfacheren Tätigkeiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Datenstand
TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 2 TVöD VKA
Vollzeit (39,0 Std./Woche): Stufe 1 ab 2767,54 €, Stufe 6 bis 3433,49 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 2 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 2 erfasst angelernte Tätigkeiten, die eine kurze Einarbeitung, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.
Typische Tätigkeiten
Angelernte Helfer im Bauhof und in der Straßenunterhaltung
Hilfskräfte im Lager und in der kommunalen Materialwirtschaft
Einfache Aufsichts- und Servicetätigkeiten in kommunalen Bädern
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
Wer wird in Entgeltgruppe 2 TVöD VKA eingruppiert?
E 2 erfasst kommunale Beschäftigte mit angelernten Tätigkeiten, die eine Einarbeitung, aber keine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.
Worin unterscheidet sich E 2 von E 1?
Während E 1 einfachste Tätigkeiten umfasst, setzt E 2 angelernte Tätigkeiten mit etwas höherem Anforderungsgrad voraus. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Tätigkeitsmerkmalen.
Unterscheidet sich E 2 VKA von E 2 Bund?
Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 2 TVöD Bund.