E 1 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2534,55 € in Stufe 2 bis 2754,50 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).
Die Entgeltgruppe 1 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten ohne Ausbildungserfordernis. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Datenstand
TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.
Entgeltgruppe 1 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 1 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 2
2534,55 €
15,00 €
1788,87 €
Stufe 3
2568,83 €
15,20 €
1808,62 €
Stufe 4
2611,69 €
15,45 €
1833,32 €
Stufe 5
2651,64 €
15,69 €
1856,24 €
Stufe 6
2754,50 €
16,30 €
1915,06 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Teilzeit in Entgeltgruppe 1: 20 und 30 Stunden
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 2
2534,55 €
1299,77 €
1949,65 €
Stufe 3
2568,83 €
1317,35 €
1976,02 €
Stufe 4
2611,69 €
1339,33 €
2008,99 €
Stufe 5
2651,64 €
1359,82 €
2039,72 €
Stufe 6
2754,50 €
1412,56 €
2118,85 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 1 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 1 erfasst einfachste Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung voraussetzen, etwa einfache Hilfs- und Botentätigkeiten in der Kommune. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus der einschlägigen Berufserfahrung; in E 1 gelten dabei abweichende Stufenregelungen.
Typische Tätigkeiten
Einfache Reinigungstätigkeiten in kommunalen Gebäuden
Boten- und Transporthilfen in der Verwaltung
Einfache Hilfstätigkeiten in Bauhof und Grünpflege
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 1 erfasst kommunale Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgeübt werden. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA, nicht die Berufsbezeichnung.
Wie ist der Stufenaufstieg in E 1 geregelt?
Die Entgeltgruppe 1 hat eine eigene Stufenstruktur. Der Aufstieg erfolgt mit zunehmender Beschäftigungszeit, weicht in den Laufzeiten aber von den übrigen Entgeltgruppen ab.
Unterscheidet sich E 1 VKA von E 1 Bund?
Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für eine Einordnung im Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 1 TVöD Bund.