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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 1

Entgeltgruppe 1 (E 1) TVöD VKA

E 1 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 2534,55 € in Stufe 2 bis 2754,50 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Entgeltgruppe 1 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 1 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 22534,55 €14,95 €1788,87 €
Stufe 32568,83 €15,15 €1808,62 €
Stufe 42611,69 €15,40 €1833,32 €
Stufe 52651,64 €15,64 €1856,24 €
Stufe 62754,50 €16,24 €1915,06 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 39 Wochenstunden × 4,348 = 169,572 Stunden (§ 24 Abs. 3 TVöD). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 1 der Anlage A VKA.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2154,37 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 1 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten ohne Ausbildungserfordernis. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD (Allgemeiner Teil, Lesefassung Stand 01.01.2026): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 01.01.2026. VKA, gültig ab 01.10.2005 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 1: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 22534,55 €1299,77 €1949,65 €
Stufe 32568,83 €1317,35 €1976,02 €
Stufe 42611,69 €1339,33 €2008,99 €
Stufe 52651,64 €1359,82 €2039,72 €
Stufe 62754,50 €1412,56 €2118,85 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 1 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 1 erfasst einfachste Tätigkeiten, die keine Berufsausbildung voraussetzen, etwa einfache Hilfs- und Botentätigkeiten in der Kommune. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus der einschlägigen Berufserfahrung; in E 1 gelten dabei abweichende Stufenregelungen.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 1 ist die unterste allgemeine Gruppe für einfachste Tätigkeiten.

  • Der Tarif nennt als Beispiele unter anderem das Ausgeben von Essen und Getränken, Garderobenpersonal sowie Spül-, Gemüseputz- und sonstige Aufgaben im Haus- und Küchenbereich.
  • Auch Servier-, Hausarbeits- und vergleichbare Hilfstätigkeiten können erfasst sein. Entscheidend bleibt die tatsächlich auszuübende Aufgabe; eine Berufsbezeichnung allein reicht nicht.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Beispieltätigkeiten

  • Einfache Reinigungstätigkeiten in kommunalen Gebäuden
  • Boten- und Transporthilfen in der Verwaltung
  • Einfache Hilfstätigkeiten in Bauhof und Grünpflege

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Bund ansehen

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 1 im TVöD VKA.

Wer bekommt Entgeltgruppe 1 TVöD (VKA)?

E 1 erfasst kommunale Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung ausgeübt werden. Maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA, nicht die Berufsbezeichnung.

Wie ist der Stufenaufstieg in E 1 geregelt?

Die Entgeltgruppe 1 hat eine eigene Stufenstruktur. Der Aufstieg erfolgt mit zunehmender Beschäftigungszeit, weicht in den Laufzeiten aber von den übrigen Entgeltgruppen ab.

Unterscheidet sich E 1 VKA von E 1 Bund?

Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für eine Einordnung im Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 1 TVöD Bund.