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Beamtenbesoldung · Bayern

Besoldungstabelle Bayern 2026

Bayern, Besoldungsordnung A: 14 Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16, gültig ab 01.02.2025.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), gültig ab 01.02.2025: alle Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Bayern (gültig ab 01.02.2025). Grundgehalt Besoldungsordnung A, gültig 01.02.2025 bis 30.09.2026. geltend.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11
A 32784,00 €2838,44 €2892,86 €2947,28 €3001,74 €3056,15 €3110,58 €3165,00 €
A 42853,40 €2917,53 €2981,59 €3045,67 €3109,74 €3173,80 €3237,85 €3301,91 €
A 52889,32 €2953,03 €3016,80 €3080,53 €3144,28 €3208,04 €3271,81 €3335,56 €
A 62960,92 €3030,87 €3100,86 €3170,89 €3240,89 €3310,89 €3380,86 €3450,83 €
A 73074,21 €3162,29 €3250,36 €3338,45 €3426,57 €3489,42 €3552,32 €3615,26 €
A 83150,76 €3263,61 €3376,52 €3489,37 €3602,28 €3677,52 €3752,74 €3828,00 €3903,25 €
A 93294,99 €3415,45 €3535,90 €3656,39 €3776,84 €3859,66 €3942,49 €4025,30 €4108,12 €
A 103537,12 €3691,45 €3845,84 €4000,18 €4154,52 €4257,41 €4361,70 €4466,94 €4572,23 €
A 114045,29 €4203,44 €4363,04 €4524,84 €4632,67 €4740,57 €4849,48 €4959,50 €5069,49 €
A 124527,30 €4720,21 €4915,43 €5046,61 €5177,76 €5308,94 €5440,11 €5571,28 €
A 135247,58 €5460,02 €5601,65 €5743,29 €5884,96 €6026,59 €6168,25 €
A 145612,74 €5888,22 €6071,93 €6255,61 €6439,27 €6622,96 €6806,64 €
A 156445,94 €6688,31 €6930,61 €7172,96 €7415,30 €7657,60 €
A 167104,54 €7384,84 €7665,13 €7945,38 €8225,65 €8505,91 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Zum Besoldungsrechner Bayern (mit Familienzuschlag)

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bayern.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bayern)?

Die hinterlegten Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten ab 01.02.2025; laut Quelle ist der Stand bis 30.09.2026 ausgewiesen (geltend).

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bayern das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bayern

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bayern im Überblick →Familienzuschlag BayernAlle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

dbb Besoldungstabelle Bayern (BayBesG Anlage 3), ab 01.02.2025, Stand 01.02.2025. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.02.2025 bis 30.09.2026. Grundgehalt aus dbb (wörtliche Wiedergabe BayBesG Anlage 3); Stufen 2-11, gruppenspezifische Eingangsstufe.

Besoldungstabellen Bayern ab 01.10.2026, Stand 19.05.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorläufige Tabellen auf Grundlage des Ministerratsbeschlusses vom 19.05.2026: Erhöhung um 2,82 Prozent und 60 Euro mehr bei den Anwärtergrundbeträgen; vorbehaltlich der Verabschiedung durch den Bayerischen Landtag.

Diese Datenversion gilt bis 30.09.2026; für Zeiträume danach bitte die nächste Besoldungsanpassung prüfen.