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Beamtenbesoldung · Bayern

Besoldungstabelle Bayern 2026

Bayern, Besoldungsordnung A: 14 Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16, vorläufiger Stand ab 01.10.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), Tabellenstand Februar 2025 oder vorläufig Oktober 2026: alle Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.

Datenstand

Bayern A ab 01.10.2026 (vorläufig). Grundgehalt Besoldungsordnung A, vorgesehener Zeitraum: gültig ab 01.10.2026 bis zu einer Neuregelung. Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

BesoldungsgruppeStufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6Stufe 7Stufe 8Stufe 9Stufe 10Stufe 11
A 32.862,51 €2.918,48 €2.974,44 €3.030,39 €3.086,39 €3.142,33 €3.198,30 €3.254,25 €––
A 42.933,87 €2.999,80 €3.065,67 €3.131,56 €3.197,43 €3.263,30 €3.329,16 €3.395,02 €––
A 52.970,80 €3.036,31 €3.101,87 €3.167,40 €3.232,95 €3.298,51 €3.364,08 €3.429,62 €––
A 63.044,42 €3.116,34 €3.188,30 €3.260,31 €3.332,28 €3.404,26 €3.476,20 €3.548,14 €––
A 73.160,90 €3.251,47 €3.342,02 €3.432,59 €3.523,20 €3.587,82 €3.652,50 €3.717,21 €––
A 83.239,61 €3.355,64 €3.471,74 €3.587,77 €3.703,86 €3.781,23 €3.858,57 €3.935,95 €4.013,32 €–
A 93.387,91 €3.511,77 €3.635,61 €3.759,50 €3.883,35 €3.968,50 €4.053,67 €4.138,81 €4.223,97 €–
A 103.636,87 €3.795,55 €3.954,29 €4.112,99 €4.271,68 €4.377,47 €4.484,70 €4.592,91 €4.701,17 €–
A 11–4.159,37 €4.321,98 €4.486,08 €4.652,44 €4.763,31 €4.874,25 €4.986,24 €5.099,36 €5.212,45 €
A 12––4.654,97 €4.853,32 €5.054,05 €5.188,92 €5.323,77 €5.458,65 €5.593,52 €5.728,39 €
A 13–––5.395,56 €5.613,99 €5.759,62 €5.905,25 €6.050,92 €6.196,54 €6.342,19 €
A 14–––5.771,02 €6.054,27 €6.243,16 €6.432,02 €6.620,86 €6.809,73 €6.998,59 €
A 15––––6.627,72 €6.876,92 €7.126,05 €7.375,24 €7.624,41 €7.873,54 €
A 16––––7.304,89 €7.593,09 €7.881,29 €8.169,44 €8.457,61 €8.745,78 €

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung A) je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Zum Besoldungsrechner Bayern (mit Familienzuschlag) →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bayern.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bayern)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.10.2026 vorgesehen (Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bayern das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bayern

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bayern im Überblick →Familienzuschlag Bayern →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

LfF Bayern: Besoldungsordnung A ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags

LfF Bayern: Orts- und Familienzuschlag ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags

Art. 36 BayBesG: Ortsklassen und Stufen, Stand 01.01.2026. Bayerische Staatskanzlei, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.