Bayern, Besoldungsordnung A: 14 Besoldungsgruppen von A 3 bis A 16, vorläufiger Stand ab 01.10.2026.
Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), Tabellenstand Februar 2025 oder vorläufig Oktober 2026: alle Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 mit ihren Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen sind nicht enthalten.
Datenstand
Bayern A ab 01.10.2026 (vorläufig). Grundgehalt Besoldungsordnung A, vorgesehener Zeitraum: gültig ab 01.10.2026 bis zu einer Neuregelung. Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags.
Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.
Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bayern)?
Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.10.2026 vorgesehen (Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.
Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?
Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.
Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?
Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.
Wie schätzt der Besoldungsrechner Bayern das Netto?
Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.
Weitere Besoldungsordnungen für Bayern
Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.
Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen und Datenstand
LfF Bayern: Besoldungsordnung A ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags
LfF Bayern: Orts- und Familienzuschlag ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags