Tarifvertrag-Online

Tarifvertrag-Online

Beamtenbesoldung · Bayern

Besoldungstabelle B Bayern 2026

Bayern, Besoldungsordnung B: 10 Besoldungsgruppen von B 2 bis B 11, vorläufiger Stand ab 01.10.2026.

Die Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung B für Bayern: alle Führungsämter B 2 bis B 11. Die B-Besoldung kennt feste Gehälter ohne Erfahrungsstufen. Familienzuschlag und Zulagen berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Datenstand

Bayern B ab 01.10.2026 (vorläufig). Grundgehalt Besoldungsordnung B, vorgesehener Zeitraum: gültig ab 01.10.2026 bis zu einer Neuregelung. Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags.

Tipp: Einen Wert anklicken, um ihn direkt im Besoldungsrechner zu öffnen.

Monatliches Grundgehalt (Besoldungsordnung B) je Amt. Familienzuschlag, Amts- und Stellenzulagen sind nicht enthalten.

Besoldungsordnung B: feste Grundgehälter ohne Erfahrungsstufen (Führungsämter).

Netto schätzen: Besoldungsrechner B Bayern →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Beamtenbesoldung Bayern.

Wer bekommt die B-Besoldung (Bayern)?

Die Besoldungsordnung B besoldet Führungsämter oberhalb von A 16 mit festen Grundgehältern ohne Erfahrungsstufen – z. B. Referatsleiter in Ministerien (B 3), Unterabteilungs- und Abteilungsleiter (B 6/B 9) bis hin zum beamteten Staatssekretär (B 11); beim Bund auch Generäle und Admirale. Die genaue Ämterzuordnung regelt die Besoldungsordnung des Dienstherrn.

Ab wann gelten die Werte dieser Besoldungstabelle (Bayern)?

Die vorläufigen Grundgehälter sind für den Zeitraum ab 01.10.2026 vorgesehen (Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags). Die endgültige gesetzliche Regelung steht noch aus; die Beträge können sich ändern.

Warum fallen bei der Beamtenbesoldung keine Sozialabgaben an?

Beamtinnen und Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Im Krankheitsfall greift die Beihilfe; den Restanteil deckt eine private Kranken- und Pflegeversicherung. Deren Eigenanteil (PKV/PPV) lässt sich im Besoldungsrechner eintragen, um das verfügbare Netto zu schätzen.

Was ist im Grundgehalt enthalten – und was nicht?

Die Tabelle zeigt das monatliche Grundgehalt der Besoldungsgruppen B 2 bis B 11 je Erfahrungsstufe. Familienzuschlag sowie Amts- und Stellenzulagen sind im Grundgehalt nicht enthalten; den Familienzuschlag berücksichtigt der Besoldungsrechner.

Wie schätzt der Besoldungsrechner Bayern das Netto?

Aus Besoldungsgruppe, Erfahrungsstufe und Familienstand ergibt sich das Brutto inklusive Familienzuschlag; davon zieht der Rechner Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie den eingetragenen PKV-/PPV-Eigenanteil ab. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Bezügemitteilung.

Weitere Besoldungsordnungen für Bayern

Rechner und Tabellen der anderen Besoldungsordnungen desselben Dienstherrn.

Beamtenbesoldung Bayern im Überblick →Familienzuschlag Bayern →Alle Dienstherren und Besoldungsordnungen →

Hinweis zur Beamtenbesoldung

Beamtinnen und Beamte werden nicht nach Tarifvertrag, sondern per Gesetz besoldet. Es fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung an; Krankheitskosten werden über Beihilfe und private Restkostenversicherung gedeckt. Diese Seite ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Quellen und Datenstand

LfF Bayern: Besoldungsordnung B ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags

LfF Bayern: Orts- und Familienzuschlag ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags

Art. 36 BayBesG: Ortsklassen und Stufen, Stand 01.01.2026. Bayerische Staatskanzlei, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Die Tabelle zeigt den veröffentlichten vorläufigen Stand für den vorgesehenen Zeitraum. Die endgültige gesetzliche Regelung kann davon abweichen.