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Familienzuschlag · Bayern

Orts- und Familienzuschlag Bayern 2026

Stufe 1: 87,51 € bis 170,26 € (Ortsklasse I–VII) · erstes Kind: Stufe 1: 346,98 € bis 546,06 €.

Bayern hat den Familienzuschlag 2025 auf einen Orts- und Familienzuschlag umgestellt: Die Höhe hängt neben Familienstand und Kinderzahl von der Ortsklasse des Wohnorts ab (I bis VII, entspricht der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz). Die Tabelle zeigt alle hinterlegten Beträge nach BayBesG; der Besoldungsrechner addiert den Zuschlag direkt aufs Grundgehalt.

Datenstand

gültig ab 01.10.2026 bis zu einer Neuregelung. Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags.

Orts- und Familienzuschlag je Ortsklasse (I–VII)

BestandteilOrtsklasse IOrtsklasse IIOrtsklasse IIIOrtsklasse IVOrtsklasse VOrtsklasse VIOrtsklasse VII
Stufe L––––––170,26 €
Stufe V87,51 €87,51 €87,51 €87,51 €112,50 €137,50 €170,26 €
Stufe 1 (ein berücksichtigungsfähiges Kind)346,98 €346,98 €346,98 €370,73 €394,46 €418,20 €546,06 €
Stufe 2 (zwei berücksichtigungsfähige Kinder)506,90 €506,90 €542,58 €578,24 €613,90 €693,03 €784,86 €
zuzüglich für das 3. Kind495,64 €495,64 €510,51 €525,84 €541,61 €557,87 €574,59 €
zuzüglich je weiterem Kind593,37 €593,37 €640,81 €688,72 €737,05 €785,88 €835,19 €

Ortsklasse I–VII = Mietenstufe des Wohnorts. Nach Art. 36 BayBesG: Stufe V für Verheiratete ohne berücksichtigungsfähige Kinder; Stufe 1/2 bei einem/zwei Kindern. Stufe L für sonstige Berechtigte. Höhere Kinderzahlen, Konkurrenzfälle, Pflegefälle und Erhöhungsbeträge A 3–A 10 werden nicht automatisch berücksichtigt; siehe Referenztabelle und gesetzlichen Anspruch.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 10

BestandteilA 3A 4A 5A 6A 7A 8A 9A 10
Ortsklasse I35,15 €31,12 €30,05 €27,96 €24,59 €22,34 €18,09 €10,91 €
Ortsklasse II37,26 €34,96 €33,76 €31,40 €27,63 €25,09 €20,31 €12,25 €
Ortsklasse III41,40 €38,85 €37,51 €34,88 €30,70 €27,87 €22,55 €13,60 €
Ortsklasse IV45,99 €43,15 €41,67 €38,73 €34,11 €30,97 €25,06 €15,11 €
Ortsklasse V50,54 €47,41 €45,79 €42,57 €37,47 €34,03 €27,52 €16,61 €
Ortsklasse VI54,92 €51,52 €49,75 €46,27 €40,72 €36,97 €29,91 €18,06 €
Ortsklasse VII60,35 €56,61 €54,68 €50,83 €44,74 €40,62 €32,87 €19,83 €

Der Orts- und Familienzuschlag ab Stufe 1 erhöht sich für jedes berücksichtigungsfähige Kind um den ausgewiesenen Betrag. Bleibt die Besoldung dadurch im Einzelfall hinter einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurück, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungsrechner Bayern: Zuschlag + Netto berechnen →

Besoldungstabelle Bayern: alle Grundgehälter →

Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Familienzuschlag in Bayern.

Wie hoch ist der Familienzuschlag in Bayern 2026?

Stufe V (verheiratet/Lebenspartnerschaft): 87,51 € bis 170,26 € (Ortsklasse I–VII). Für das erste Kind: Stufe 1: 346,98 € bis 546,06 €. Alle weiteren Beträge stehen in der Tabelle oben; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Datenstand (Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags).

Was bedeuten die bayerischen OFZ-Stufen L, V, 1 und 2?

Nach Art. 36 BayBesG gilt Stufe V für Verheiratete oder Verpartnerte ohne berücksichtigungsfähige Kinder. Stufe 1 und 2 richten sich nach einem bzw. zwei berücksichtigungsfähigen Kindern. Stufe L gilt für sonstige Berechtigte. Pflege- und Konkurrenzfälle richten sich nach den besonderen gesetzlichen Regeln.

Gibt es Kindergeld und Familienzuschlag gleichzeitig?

Ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Beamtinnen und Beamte erhalten beides nebeneinander; der kinderbezogene Zuschlag knüpft aber an den Kindergeldanspruch an.

Wann fällt der Familienzuschlag weg?

Der kinderbezogene Anteil endet, sobald für das Kind kein Kindergeldanspruch mehr besteht – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Nach einer Scheidung kann der ehebezogene Anteil bei einer fortbestehenden, gesetzlich relevanten Unterhaltspflicht weitergezahlt werden. Details regelt das jeweilige Besoldungsgesetz.

Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?

Grundsätzlich wird die Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln (etwa für kinderbezogene Anteile oder während der Elternzeit) – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.

Wo wird der Familienzuschlag in Bayern beantragt?

Zuständig ist das Landesamt für Finanzen (LfF). Heirat, Geburt oder andere Änderungen werden dort per Formular bzw. Änderungsanzeige gemeldet; der Zuschlag wird dann mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.

Familienzuschlag in anderen Ländern

Quellen und Gültigkeit

LfF Bayern: Orts- und Familienzuschlag ab 01.10.2026, Stand 01.10.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig ab 01.10.2026 (unbefristet). Vorgriffsweise LfF-Tabelle; vorbehaltlich des Gesetzesbeschlusses des Bayerischen Landtags

Art. 36 BayBesG: Ortsklassen und Stufen, Stand 01.01.2026. Bayerische Staatskanzlei, gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Der Datenstand bezieht sich ausschließlich auf den Familienzuschlag; der Grundgehaltsstand kann davon abweichen.

Konkurrenz- und Sonderregelungen (z. B. beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, Ergänzungszuschläge) sind nicht abgebildet. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Bezügestelle.