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Öffentlicher Dienst

TVöD VKA Tarifvertrag

Anlage A VKA ab 01.05.2026. Im TVöD VKA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.535 € bis 8.204 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TVöD VKA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Kommunen / VKA. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 17 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.535 € in der untersten bis 8.204 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TVöD) - die Endstufe 6 ist also nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden; einschlägige Berufserfahrung kann schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufe führen.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TVöD VKA Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Jahressonderzahlung TVöD VKA ab 2026 (Allgemeine Anlage A VKA: 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, BT-B/BT-K-Abweichungen und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.

VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.

Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.

Jahressonderzahlung und VBL West werden vereinfacht als Jahreskomponenten abgebildet.

TVöD VKA Entgeltgruppen im Detail

Gehalt, Stufen und typische Tätigkeiten je Entgeltgruppe – mit vorbelegtem Rechner.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im TVöD VKA Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im TVöD VKA Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.535 € in der untersten bis 8.204 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der TVöD VKA Tarifvertrag?

Erfasst sind: Anlage A VKA ab 01.05.2026. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der TVöD VKA Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Welche Entgeltgruppen hat der TVöD VKA Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 17 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 mit bis zu 6 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der TVöD VKA Tarifvertrag vor?

Jahressonderzahlung TVöD VKA ab 2026 (Allgemeine Anlage A VKA: 85,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, BT-B/BT-K-Abweichungen und Umwandlungsoptionen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TVöD); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.