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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 9a

Entgeltgruppe 9a (E 9a) TVöD VKA

E 9a TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 3658,61 € in Stufe 1 bis 4979,97 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe 9a im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte in gehobener Sachbearbeitung mit besonderen Anforderungen. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 9a Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 9a TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 13658,61 €21,65 €2420,36 €
Stufe 23877,94 €22,95 €2539,66 €
Stufe 34097,67 €24,25 €2657,93 €
Stufe 44586,77 €27,14 €2916,57 €
Stufe 54697,43 €27,80 €2974,15 €
Stufe 64979,97 €29,47 €3119,82 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 9a der Anlage A VKA.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 3109,82 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 9a: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 13658,61 €1876,21 €2814,32 €
Stufe 23877,94 €1988,69 €2983,03 €
Stufe 34097,67 €2101,37 €3152,05 €
Stufe 44586,77 €2352,19 €3528,28 €
Stufe 54697,43 €2408,94 €3613,41 €
Stufe 64979,97 €2553,83 €3830,75 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 9a richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 9a erfasst gehobene Sachbearbeitung, die auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen aufbaut und einen hohen Anteil selbstständiger Leistungen verlangt. E 9a hat in der Entgeltordnung VKA eine eigene Stufenstruktur; die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Tätigkeiten

  • Gehobene Sachbearbeitung in der Kommunalverwaltung
  • Beschäftigte im Standesamt mit eigenständigen Aufgaben
  • Fachkräfte in der Kämmerei mit selbstständiger Aufgabenwahrnehmung

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Bund ansehen

Hinweis zu E 9a TVöD VKA

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 9a im TVöD VKA.

Wer bekommt Entgeltgruppe 9a TVöD (VKA)?

E 9a erfasst kommunale Beschäftigte in gehobener Sachbearbeitung mit einem hohen Anteil selbstständiger Leistungen. Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.

Worin unterscheiden sich E 9a, E 9b und E 9c?

E 9a, E 9b und E 9c bilden gestaffelte Anforderungen ab: Von gehobener Sachbearbeitung über besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten bis hin zu Tätigkeiten, die regelmäßig einen Hochschulabschluss voraussetzen.

Unterscheidet sich E 9a VKA von E 9a Bund?

Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 9a TVöD Bund.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.