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Öffentlicher Dienst - TVöD VKA - E 13

Entgeltgruppe 13 (E 13) TVöD VKA

E 13 TVöD VKA bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4901,11 € in Stufe 1 bis 7025,87 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe 13 im TVöD VKA gilt für kommunale Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechend anspruchsvollen Aufgaben. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD VKA Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 13 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 13 TVöD VKA bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 14901,11 €29,00 €3079,45 €
Stufe 25279,32 €31,24 €3271,90 €
Stufe 35709,87 €33,79 €3486,47 €
Stufe 46177,31 €36,55 €3739,42 €
Stufe 56727,38 €39,81 €4036,35 €
Stufe 67025,87 €41,57 €4193,11 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 13 der Anlage A VKA.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 4165,94 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 13: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD VKA. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 14901,11 €2513,39 €3770,08 €
Stufe 25279,32 €2707,34 €4061,02 €
Stufe 35709,87 €2928,14 €4392,21 €
Stufe 46177,31 €3167,85 €4751,78 €
Stufe 56727,38 €3449,94 €5174,91 €
Stufe 67025,87 €3603,01 €5404,52 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zur Entgeltgruppe 13 richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit gemäß Entgeltordnung VKA. E 13 setzt in der Regel eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Master oder Diplom-Uni) voraus und erfasst anspruchsvolle Fach- und Projektaufgaben. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung.

Typische Tätigkeiten

  • Anspruchsvolle Fach- und Projektaufgaben mit wissenschaftlichem Abschluss
  • Bauingenieurinnen und Bauingenieure in der kommunalen Planung
  • Beschäftigte in Stadtplanung und Stadtentwicklung

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung VKA (Anlage 1 zum TVöD), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Bund ansehen

Hinweis zu E 13 TVöD VKA

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 13 im TVöD VKA.

Wer bekommt Entgeltgruppe 13 TVöD (VKA)?

E 13 erfasst kommunale Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung in anspruchsvollen Fach- und Projektaufgaben. Maßgeblich ist die übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung VKA.

Welcher Abschluss passt zu E 13?

Üblich ist ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss, etwa ein Master oder ein Diplom einer Universität. Entscheidend bleibt, dass die Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe erfüllt.

Unterscheidet sich E 13 VKA von E 13 Bund?

Die Tabellenwerte für VKA und Bund können abweichen. Für den Bundesbereich nutze die Seite zu Entgeltgruppe 13 TVöD Bund.

Quellen und Datenstand

TVöD Allgemeiner Teil, Anlage A VKA, Fassung Stand 01.01.2026, Stand 01.01.2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

VKA Sparte Verwaltung: TVöD-Allgemeiner Teil 01.01.2026, Stand April 2026. Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), gültig 01.01.2026 bis 31.03.2027.

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die allgemeine Anlage A VKA ab.
  • Überleitungsgruppen werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.