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Öffentlicher Dienst - TVöD Bund - E 13

Entgeltgruppe 13 (E 13) TVöD Bund

E 13 TVöD Bund bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4901,11 € in Stufe 1 bis 7025,87 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe 13 im TVöD Bund gilt für Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechend anspruchsvollen Tätigkeiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD Bund Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 13 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 13 TVöD Bund bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 14901,11 €29,00 €3079,45 €
Stufe 25279,32 €31,24 €3271,90 €
Stufe 35709,87 €33,79 €3486,47 €
Stufe 46177,31 €36,55 €3739,42 €
Stufe 56727,38 €39,81 €4036,35 €
Stufe 67025,87 €41,57 €4193,11 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 13 der Anlage A Bund.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 3675,83 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 13: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD Bund. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 14901,11 €2513,39 €3770,08 €
Stufe 25279,32 €2707,34 €4061,02 €
Stufe 35709,87 €2928,14 €4392,21 €
Stufe 46177,31 €3167,85 €4751,78 €
Stufe 56727,38 €3449,94 €5174,91 €
Stufe 67025,87 €3603,01 €5404,52 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Für E 13 ist die auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund entscheidend, nicht allein der Studienabschluss. Typisch ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, etwa ein Master oder Diplom (Uni), mit entsprechend wissenschaftlich geprägter Tätigkeit. Die Stufenzuordnung folgt der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Wissenschaftliche Sachbearbeitung und Referententätigkeit in Ministerien
  • Wissenschaftliche Sachbearbeitung in Forschungs- und Fachaufgaben des Bundes
  • Hoch qualifizierte Fachaufgaben in Recht, Technik oder Naturwissenschaften auf Master-/Uni-Niveau

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung Bund (Anlage 1 zum TVöD, Teil A bis Teil B), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Kommunen (VKA) ansehen

Hinweis zu E 13 TVöD Bund

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 13 im TVöD Bund.

Wer bekommt Entgeltgruppe 13 TVöD Bund?

E 13 erfasst Tätigkeiten, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung voraussetzen, etwa in der wissenschaftlichen Sachbearbeitung. Maßgeblich ist die tatsächlich auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund.

Wie steige ich in E 13 in höhere Stufen auf?

Der Stufenaufstieg in E 13 richtet sich nach den geltenden Stufenlaufzeiten; mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung erreichst du nacheinander die höheren Stufen.

Unterscheidet sich E 13 Bund von E 13 VKA?

Die Tabellenwerte für Bund und VKA können voneinander abweichen. Für kommunale Beschäftigte ist die Seite zu Entgeltgruppe 13 TVöD VKA maßgeblich.

Quellen und Datenstand

TVöD AT und BT-V, Lesefassung gültig ab 01.01.2026, Anlage A Bund, Stand 19.01.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Offizieller Bezügerechner Tarifbeschäftigte TVöD Bund, Stand 01.06.2026. Bundesverwaltungsamt, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes, Stand 25.08.2006. GEW / Tarifvertragsparteien, gültig ab 01.01.2007 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die Tabellenentgelte der Anlage A Bund ab.
  • Das Leistungsentgelt nach LeistungsTV-Bund wird nicht berechnet; Auszahlung und Verteilung richten sich nach Leistungsfeststellung und Dienstvereinbarung.
  • Überleitungsgruppen wie E 2UE oder E 15UE werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt, weil die verwendete Anlage A Bund sie nicht als Tabellenzeilen enthält.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.