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Öffentlicher Dienst - TVöD Bund - E 12

Entgeltgruppe 12 (E 12) TVöD Bund

E 12 TVöD Bund bedeutet bei Vollzeit (39,0 Std./Woche) 4415,70 € in Stufe 1 bis 6900,18 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.05.2026).

Die Entgeltgruppe 12 im TVöD Bund gilt für Beschäftigte mit Hochschulabschluss und besonders hochwertigen, sich aus E 11 heraushebenden Tätigkeiten. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine Brutto- und Netto-Orientierung.

Datenstand

TVöD Bund Anlage A: Tabellenentgelte ab 01.05.2026 bis 31.03.2027. Die Werte müssen für Zeiträume nach dem 31.03.2027 erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 12 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 12 TVöD Bund bei Vollzeit (39,0 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.05.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 14415,70 €26,13 €2826,79 €
Stufe 24850,91 €28,70 €3053,60 €
Stufe 35359,50 €31,71 €3312,23 €
Stufe 45923,82 €35,05 €3599,13 €
Stufe 56586,00 €38,97 €3960,96 €
Stufe 66900,18 €40,83 €4127,42 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 12 der Anlage A Bund.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 39 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 3974,13 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 12: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 39,0 Std./Woche in TVöD Bund. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 14415,70 €2264,46 €3396,69 €
Stufe 24850,91 €2487,65 €3731,47 €
Stufe 35359,50 €2748,46 €4122,69 €
Stufe 45923,82 €3037,86 €4556,78 €
Stufe 56586,00 €3377,44 €5066,15 €
Stufe 66900,18 €3538,55 €5307,83 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Die Zuordnung zu E 12 folgt der auszuübenden Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund und nicht dem erlernten Beruf. Charakteristisch sind besonders hochwertige Aufgaben mit erheblicher Bedeutung oder Verantwortung, häufig mit Leitungsanteilen. Höhere Stufen ergeben sich aus der einschlägigen Berufserfahrung über die festgelegten Stufenlaufzeiten.

Typische Tätigkeiten

  • Hochwertige Fach- und Grundsatzsachbearbeitung in obersten Bundesbehörden
  • Leitung von Arbeitsgruppen oder komplexen Projekten beim Bund
  • Spezialistinnen und Spezialisten mit hoher fachlicher Verantwortung

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung Bund (Anlage 1 zum TVöD, Teil A bis Teil B), Stand 01.01.2024.

Diese Entgeltgruppe für Kommunen (VKA) ansehen

Hinweis zu E 12 TVöD Bund

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 12 im TVöD Bund.

Wer bekommt Entgeltgruppe 12 TVöD Bund?

E 12 erfasst besonders hochwertige Tätigkeiten mit erheblicher Bedeutung oder Verantwortung, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit nach der Entgeltordnung Bund.

Wie ist E 12 in Stufen aufgebaut?

Die Entgeltgruppe 12 ist in mehrere Stufen gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den festgelegten Stufenlaufzeiten und der erworbenen einschlägigen Berufserfahrung.

Unterscheidet sich E 12 Bund von E 12 VKA?

Die Tabellenwerte von Bund und VKA können abweichen. Für den kommunalen Bereich nutze bitte die Seite zu Entgeltgruppe 12 TVöD VKA.

Quellen und Datenstand

TVöD AT und BT-V, Lesefassung gültig ab 01.01.2026, Anlage A Bund, Stand 19.01.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Offizieller Bezügerechner Tarifbeschäftigte TVöD Bund, Stand 01.06.2026. Bundesverwaltungsamt, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027.

Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes, Stand 25.08.2006. GEW / Tarifvertragsparteien, gültig ab 01.01.2007 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Grundrechner bildet die Tabellenentgelte der Anlage A Bund ab.
  • Das Leistungsentgelt nach LeistungsTV-Bund wird nicht berechnet; Auszahlung und Verteilung richten sich nach Leistungsfeststellung und Dienstvereinbarung.
  • Überleitungsgruppen wie E 2UE oder E 15UE werden in diesem Grundrechner nicht als Kernwerte geführt, weil die verwendete Anlage A Bund sie nicht als Tabellenzeilen enthält.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.