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Zeitarbeit

Zeitarbeit GVP Tarifvertrag

Entgeltgruppen und Erfahrungszuschläge. Im Zeitarbeit GVP Tarifvertrag reichen die aktuellen Vollzeit-Monatsentgelte (Stand 2026, umgerechnet aus den Stundenlöhnen) von 2.269 € bis 4.483 € brutto bei 35,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der Zeitarbeit GVP Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 35,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.08.2026.

DGB/GVP-Entgelttabelle ab 01.01.2026 bis 31.08.2026, Vollzeitbasis 35 Std./Woche.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 10 Entgeltgruppen von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 9 und gliedert sich in bis zu 3 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.269 € in der untersten bis 4.483 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im Zeitarbeit GVP Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Weihnachtsgeld (MTV DGB/GVP) (ab dem 4. Beschäftigungsjahr: 414,00 €, im 2. und 3. Beschäftigungsjahr: 310,50 € und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 207,00 €), Auszahlung im November. Zusätzlich gleich gestaffeltes Urlaubsgeld mit der Juniabrechnung. Die Beträge (Stand 2025) steigen dynamisch mit den Tariferhöhungen (Basis EG 4). Der Rechner setzt den Höchstbetrag ab dem 4. Beschäftigungsjahr an. Anspruch: Anspruch nach Betriebszugehörigkeit: ab 6 Monaten 207 Euro, im 2. und 3. Jahr 310,50 Euro, ab dem 4. Jahr 414 Euro; Auszahlung mit der Novemberabrechnung.

Erfahrungszuschläge nach ununterbrochener Überlassungsdauer sind als auswählbare Stufen erfasst.

Branchenzuschläge, Equal-Pay-Prüfung und Übergangsregelungen ehemaliger iGZ-Mitglieder sind nicht enthalten.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im Zeitarbeit GVP Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im Zeitarbeit GVP Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.269 € in der untersten bis 4.483 € brutto in der höchsten Stufe bei 35,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der Zeitarbeit GVP Tarifvertrag?

Erfasst sind: Entgeltgruppen und Erfahrungszuschläge. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der Zeitarbeit GVP Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.08.2026.

Welche Entgeltgruppen hat der Zeitarbeit GVP Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 10 Entgeltgruppen von Entgeltgruppe 1 bis Entgeltgruppe 9 mit bis zu 3 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der Zeitarbeit GVP Tarifvertrag vor?

Weihnachtsgeld (MTV DGB/GVP) (ab dem 4. Beschäftigungsjahr: 414,00 €, im 2. und 3. Beschäftigungsjahr: 310,50 € und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 207,00 €), Auszahlung im November. Zusätzlich gleich gestaffeltes Urlaubsgeld mit der Juniabrechnung. Die Beträge (Stand 2025) steigen dynamisch mit den Tariferhöhungen (Basis EG 4). Der Rechner setzt den Höchstbetrag ab dem 4. Beschäftigungsjahr an. Anspruch: Anspruch nach Betriebszugehörigkeit: ab 6 Monaten 207 Euro, im 2. und 3. Jahr 310,50 Euro, ab dem 4. Jahr 414 Euro; Auszahlung mit der Novemberabrechnung.

Quellen und Datenstand

Entgelttarifvertrag DGB/GVP ab 01.01.2026, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 30.09.2027.

Entgeltrahmentarifvertrag DGB/GVP, Stand 20.05.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2029.

Mindeststundenentgelte in der Zeitarbeit, Stand 12.09.2025. DGB-Tarifgemeinschaft / Gesamtverband der Personaldienstleister, gültig 01.01.2026 bis 31.08.2026.

Manteltarifvertrag DGB/GVP: Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Betriebszugehörigkeit (207 / 310,50 / 414 Euro, Stand 2025), Stand 10.06.2026. DGB-Tarifgemeinschaft / GVP, gültig ab 01.01.2025 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.08.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Erfahrungszuschläge nach ununterbrochener Überlassungsdauer sind als auswählbare Stufen erfasst.
  • Branchenzuschläge, Equal-Pay-Prüfung und Übergangsregelungen ehemaliger iGZ-Mitglieder sind nicht enthalten.
  • Monatsbrutto wird aus Stundenentgelt mal Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12 berechnet.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.