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TFA Tarifvertrag

Tiermedizinische Fachangestellte, TG I bis IV. Im TFA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) von 2.723 € bis 5.076 € brutto bei 40,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TFA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Deutschland. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 40,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.06.2025 bis 30.04.2026.

TFA-Gehaltstarifvertrag, Fassung ab 01.06.2025 (letzter vollständig öffentlich belegter Tabellenstand).

Aktuelle Tarifrunde: Zum 01.05.2026 ist ein neuer TFA-Gehaltstarifvertrag in Kraft getreten (Einigung vom 09.04.2026: durchschnittlich +3,08 % über 18 Monate in zwei Stufen zum 01.05.2026 und 01.01.2027, 230 € Einmalzahlung im Juni für TG I bis IV). Die vollständige neue Gehaltstabelle ist bislang nur Verbandsmitgliedern zugänglich; die hier hinterlegten Werte zeigen den Stand bis 30.04.2026 und werden aktualisiert, sobald eine amtliche Tabelle öffentlich vorliegt.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 4 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV und gliedert sich in bis zu 18 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.723 € in der untersten bis 5.076 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.

Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im TFA Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im TFA Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2025) reichen von 2.723 € in der untersten bis 5.076 € brutto in der höchsten Stufe bei 40,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der TFA Tarifvertrag?

Erfasst sind: Tiermedizinische Fachangestellte, TG I bis IV. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der TFA Tarifvertrag?

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.06.2025 bis 30.04.2026. Aktuelle Tarifrunde: Zum 01.05.2026 ist ein neuer TFA-Gehaltstarifvertrag in Kraft getreten (Einigung vom 09.04.2026: durchschnittlich +3,08 % über 18 Monate in zwei Stufen zum 01.05.2026 und 01.01.2027, 230 € Einmalzahlung im Juni für TG I bis IV). Die vollständige neue Gehaltstabelle ist bislang nur Verbandsmitgliedern zugänglich; die hier hinterlegten Werte zeigen den Stand bis 30.04.2026 und werden aktualisiert, sobald eine amtliche Tabelle öffentlich vorliegt.

Welche Entgeltgruppen hat der TFA Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 4 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe IV mit bis zu 18 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte, Fassung 01.06.2025, Stand 23.05.2025. Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt) und Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf), gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.

Tarifregister NRW - Branchenübersicht Tiermedizinische Fachangestellte, Stand 01.06.2025. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.

ZEFAS Tarifdaten-Auszug Tiermedizinische Fachangestellte (Stand 17.07.2025), Stand 17.07.2025. ZEFAS - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (Freistaat Sachsen), gültig 01.06.2025 bis 30.04.2026.

Diese Datenversion gilt bis 30.04.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Die Tätigkeitsgruppe richtet sich nach nachgewiesenen anerkannten Fortbildungsstunden (TG II ab 24, TG III ab 96, TG IV ab 400 Stunden) und der ausgeübten Tätigkeit. Der Rechner nimmt die Eingruppierung nicht automatisch vor.
  • Die Stufe folgt den Berufsjahren ab bestandener Abschlussprüfung. Teilzeit mit mehr als 50 % der Regelarbeitszeit wird voll, mit 50 % oder weniger zur Hälfte auf die Berufsjahre angerechnet.
  • Sonderzahlungen laut Manteltarifvertrag (nicht im Rechner enthalten): Weihnachtszuwendung zum 01.12. von 40 % (1. und 2. Berufsjahr) bzw. 50 % (ab 3. Berufsjahr) eines Monatsgehalts; zusätzliches Urlaubsgeld zum 01.06. von 30 % bzw. 50 %; vermögenswirksame Leistung 15 EUR, nach einem Jahr 30 EUR pro Monat.
  • Die Tarifparteien bpt und vmf haben am 09.04.2026 einen neuen Gehaltstarifvertrag mit Wirkung ab 01.05.2026 vereinbart. Öffentlich belegt sind durchschnittlich 3,08 % in zwei Stufen, eine Einmalzahlung von 230 EUR und die Laufzeit von 18 Monaten; die vollständige Entgelttabelle ist nicht öffentlich veröffentlicht und wird daher nicht rechnerisch ersetzt.
  • Öffentlich belegte Ausbildungsentgelte aus dem neuen Abschluss: ab 01.05.2026 950 / 1.050 / 1.150 EUR und ab 01.01.2027 1.000 / 1.100 / 1.200 EUR. Ausbildungswerte, Zuschläge für Überstunden, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nicht enthalten.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.