ZFA: 5 Gruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 39 Std./Woche).
Berechnungsgrundlage: ZFA-Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025, Werte ab 01.01.2026 für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Die konkrete Tätigkeitsgruppe hängt von Qualifikation, Fortbildungsnachweisen und ausgeübter Tätigkeit ab. Der Rechner enthält keine Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge oder individuelle Praxisregelungen.
Dieser ZFA-Rechner nutzt den Vergütungstarifvertrag für Hamburg, Niedersachsen, das Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe. Aus Tätigkeitsgruppe, Berufsjahr und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.
Antworten zu Tarifgebiet, Tätigkeitsgruppen, Berufsjahren und Netto-Schätzung im ZFA-Tarif.
Für wen gilt der ZFA-Vergütungstarifvertrag?
Er gilt für Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnarzthelfer/innen in den Tarifgebieten Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Da er nicht allgemeinverbindlich ist, kommt es auf die Tarifbindung deiner Praxis oder eine Bezugnahme im Arbeitsvertrag an.
Wie sind Tätigkeitsgruppen und Berufsjahre im ZFA-Tarif aufgebaut?
Es gibt fünf Tätigkeitsgruppen: TG I als Grundvergütung nach der Ausbildung, TG II ab 65 und TG III ab 200 Unterrichtsstunden anerkannter Qualifizierung, TG IV mit Fortbildungsabschluss (etwa ZMF, ZMP, ZMV, AZP) und TG V z. B. für Dentalhygieniker/innen. Zusätzlich steigt die Vergütung in Drei-Jahres-Schritten vom 1. bis zum 28. Berufsjahr.
In welchen Regionen gilt der ZFA-Vergütungstarifvertrag?
Räumlich gilt er nur in Hamburg, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe. Für andere Bundesländer enthält der Rechner keine Tarifwerte; dort musst du regionale Regelungen oder Praxisvereinbarungen prüfen.
Ab wann gelten die ZFA-Vergütungen im Rechner?
Hinterlegt sind die Monatsvergütungen ab dem 01.01.2026 aus dem Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025. Dieser Stand ist im Rechner bis zum 31.12.2026 erfasst.
Wie berechnet der ZFA-Rechner Stundenlohn und Teilzeit?
Der Tarifvertrag leitet Teilzeit- und Stundenwerte über 1/169 der Monatsvergütung ab; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Wochenstunden hinterlegt. Bei weniger Wochenstunden wird das Monatsbrutto anteilig berechnet.
Wie hoch ist die ZFA-Ausbildungsvergütung?
Ab dem 01.07.2025 gelten 1.000 Euro im ersten, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Diese Werte zeigt die Seite separat; im Hauptrechner und in der Netto-Schätzung sind sie nicht auswählbar.
Wie kommt die Netto-Schätzung beim ZFA-Gehalt zustande?
Sie zieht vom Brutto vereinfacht Lohnsteuer (§ 32a EStG mit Vorsorgepauschale nach § 39b EStG), Solidaritätszuschlag, optional Kirchensteuer sowie Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Deine Lohnabrechnung ersetzt das nicht.
Warum kann dein tatsächliches ZFA-Gehalt abweichen?
Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Praxisvereinbarungen sind im Rechner nicht enthalten. Auch eine andere Eingruppierung oder übertarifliche Zahlung führt zu Abweichungen.