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Apotheken NRW Tarifvertrag

Nordrhein und Westfalen-Lippe / ADA. Im Apotheken NRW Tarifvertrag liegen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) je nach Tarifgebiet zwischen 2.375 € und 4.922 € brutto bei 39,0 Std./Woche und 40,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der Apotheken NRW Tarifvertrag ist nach Tarifgebiet gepflegt. Entgelttabelle und Gehaltsrechner lassen das konkrete Tarifgebiet auswählen, statt eines vorzugeben; die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche und 40,0 Std./Woche.

Aktuelle Tarifrunde: Der Gehaltstarifvertrag Nordrhein ist zum 30.06.2026 ausgelaufen und gilt per Nachwirkung weiter. Die Tarifverhandlungen zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein laufen noch, ein neuer Abschluss liegt nicht vor (Stand: 19.07.2026). Die Tabellenwerte bleiben unverändert, bis ein neuer Abschluss vorliegt; rückwirkende Erhöhungen sind möglich.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 6 Entgeltgruppen von PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten bis Apotheker und gliedert sich in bis zu 5 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.375 € in der untersten bis 4.922 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im Apotheken NRW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Tarifliche Sonderzahlung (§ 18 BRTV) (Alle Berufsgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Im ADA-Bereich darf die Sonderzahlung seit 08/2024 auf bis zu 50 % gekürzt werden, wenn das voraussichtliche Betriebsergebnis zum 30. September um mindestens 10 % unter dem Vorjahr liegt (Nachweis durch Steuerberater erforderlich). Anspruch: Anspruch ab mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; volle Höhe (100 % des tariflichen Monatsverdienstes) bei 12 Monaten im Auszahlungsjahr, sonst 1/12 je Beschäftigungsmonat.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im Apotheken NRW Tarifvertrag.

Wie hoch ist das Gehalt im Apotheken NRW Tarifvertrag?

Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) liegen je nach Tarifgebiet und Eingruppierung zwischen 2.375 € und 4.922 € brutto bei 39,0 Std./Woche und 40,0 Std./Woche Vollzeit.

Für wen gilt der Apotheken NRW Tarifvertrag?

Erfasst sind: Nordrhein und Westfalen-Lippe / ADA. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.

Wie lange läuft der Apotheken NRW Tarifvertrag?

Die Laufzeit ist je Tarifgebiet hinterlegt; der jeweils gültige Stand steht bei jedem Wert in Rechner und Tabelle. Aktuelle Tarifrunde: Der Gehaltstarifvertrag Nordrhein ist zum 30.06.2026 ausgelaufen und gilt per Nachwirkung weiter. Die Tarifverhandlungen zwischen ADEXA und der TGL Nordrhein laufen noch, ein neuer Abschluss liegt nicht vor (Stand: 19.07.2026). Die Tabellenwerte bleiben unverändert, bis ein neuer Abschluss vorliegt; rückwirkende Erhöhungen sind möglich.

Welche Entgeltgruppen hat der Apotheken NRW Tarifvertrag?

Der Tarifvertrag umfasst 6 Entgeltgruppen von PKA, Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und Pharmazeutische Assistenten bis Apotheker mit bis zu 5 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.

Welche Sonderzahlungen sieht der Apotheken NRW Tarifvertrag vor?

Tarifliche Sonderzahlung (§ 18 BRTV) (Alle Berufsgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Im ADA-Bereich darf die Sonderzahlung seit 08/2024 auf bis zu 50 % gekürzt werden, wenn das voraussichtliche Betriebsergebnis zum 30. September um mindestens 10 % unter dem Vorjahr liegt (Nachweis durch Steuerberater erforderlich). Anspruch: Anspruch ab mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; volle Höhe (100 % des tariflichen Monatsverdienstes) bei 12 Monaten im Auszahlungsjahr, sonst 1/12 je Beschäftigungsmonat.

Quellen und Datenstand

Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ADA, Stand 12.07.2024. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, gültig 01.01.2026 bis 31.12.2026.

Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter, Stand 01.08.2024. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft / Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, gültig ab 01.08.2024 (unbefristet).

ADEXA: Die tarifliche Sonderzahlung nach § 18 Bundesrahmentarifvertrag (100 %, Staffel nach Beschäftigungsdauer), Stand 10.06.2026. ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, gültig ab 01.08.2024 (unbefristet).

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Räumlicher Geltungsbereich ohne Nordrhein und Sachsen.
  • Ausbildungswerte sind als eigene Gruppen importiert.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.