Wann steigt man in der Bauhauptgewerbe Gehaltstabelle in die nächste Stufe auf?
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Die Lohn- und Gehaltstabelle zum Tarifvertrag von IG BAU und Bauarbeitgebern im Bauhauptgewerbe, gültig ab 01.04.2026 – erstmals bundeseinheitlich (Ost gleich West). Gezeigt werden die Lohngruppen 1 bis 6 (gewerblich, als Stundenlohn) und die Gehaltsgruppen A I bis A X (Angestellte, als Monatsgehalt). Mit dem Darstellungs-Umschalter wechselst du zwischen Monatsbrutto, Stundenlohn und Jahresbrutto; ein Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit der passenden Gruppe.
| Lohngruppe | Stundenlohn |
|---|---|
| Lohngruppe 1 | 15,86 € |
| Lohngruppe 2 | 18,73 € |
| Lohngruppe 3 | 23,97 € |
| Lohngruppe 4 (Ecklohn) | 26,05 € |
| Lohngruppe 4 (Fliesenleger) | 26,84 € |
| Lohngruppe 4 (Baumaschinenführer) | 26,45 € |
| Lohngruppe 5 | 27,29 € |
| Lohngruppe 6 | 29,72 € |
Entgelttabelle Bauhauptgewerbe – gewerbliche Beschäftigte mit Stundenwerten. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 40 Wochenstunden × 52 ÷ 12 = 173,333 Stunden. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.
| Gehaltsgruppe | Monatsbrutto |
|---|---|
| Gehaltsgruppe A I | 2.983,00 € |
| Gehaltsgruppe A II | 3.400,00 € |
| Gehaltsgruppe A III | 3.862,00 € |
| Gehaltsgruppe A IV | 4.339,00 € |
| Gehaltsgruppe A V | 4.830,00 € |
| Gehaltsgruppe A VI | 5.340,00 € |
| Gehaltsgruppe A VII | 5.878,00 € |
| Gehaltsgruppe A VIII | 6.432,00 € |
| Gehaltsgruppe A IX | 7.145,00 € |
| Gehaltsgruppe A X | 7.961,00 € |
Entgelttabelle Bauhauptgewerbe – Angestellte mit Monatswerten. Klick auf einen Wert öffnet den Rechner mit dieser Gruppe und Stufe.
Die Stundenlöhne der Lohngruppen sind Gesamttarifstundenlöhne (inklusive Bauzuschlag), gültig bundeseinheitlich ab 01.04.2026; die Gehaltsgruppen A I bis A X sind Monatsgehälter. Wegegeld, Auslösung, Erschwerniszuschläge und Sonderzahlungen sind nicht enthalten. Monats- und Jahreswerte sind aus 40 Std./Woche hochgerechnet.
Kurze Antworten zur Bauhauptgewerbe Gehaltstabelle.
Der Aufstieg richtet sich nach den ausgewiesenen Berufs- bzw. Tätigkeitsjahren: Mit Erreichen des jeweils nächsten Zeitraums gilt automatisch der höhere Tabellenwert.
Die Tabelle zeigt tarifliche Bruttowerte. Den Nettobetrag schätzt der zugehörige Rechner anhand deiner Angaben, etwa Steuerklasse und Krankenversicherung.
Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus dem Monatsbrutto geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 52 ÷ 12). Vollzeit entspricht hier 40 Wochenstunden.
Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt entsprechend dem Arbeitszeitanteil berechnet. Im Rechner lässt sich die Arbeitszeit in Prozent einstellen.
Erfasst sind: Lohn- und Gehaltsgruppen, bundeseinheitlich. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Nein. Seit dem 01.04.2026 sind die Tariflöhne im Bauhauptgewerbe bundeseinheitlich – die Ost-Löhne wurden auf West-Niveau angehoben, ältere getrennte West-/Ost-Tabellen sind damit überholt. Nur beim 13. Monatseinkommen bestehen noch regionale Unterschiede.
Die Tabelle umfasst die gewerblichen Lohngruppen 1 bis 6 – von Lohngruppe 1 (Werker) über Lohngruppe 3 (Facharbeiter, Baugeräteführer) und Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter/Ecklohn, mit eigenen Sätzen für Fliesenleger und Baumaschinenführer) bis Lohngruppe 6 (Werkpolier) – sowie die Gehaltsgruppen A I bis A X für Angestellte.
Maurer mit abgeschlossener Berufsausbildung arbeiten als Facharbeiter in der Regel in Lohngruppe 3; Spezialfacharbeiter erreichen Lohngruppe 4 (Ecklohn). Maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit laut Eingruppierung im Betrieb.
Rechner und Entgelttabellen aus thematisch nahen Tarifbereichen.
Tarifabschluss Bauhauptgewerbe 2024 (IG BAU / Bauarbeitgeber): Stufen bis 01.04.2026, Ost-West-Angleichung, Stand 14.06.2024. IG BAU / Bauarbeitgeber, gültig 01.04.2026 bis 31.03.2027.
WSI-Tarifarchiv: Vergütungstabellen Bauhauptgewerbe (Basisstand 05/2024), Stand 01.05.2024. WSI-Tarifarchiv, Hans-Boeckler-Stiftung, gültig 01.05.2024 bis 31.03.2025.
Diese Datenversion gilt bis 31.03.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Bauhauptgewerbe, Entgelte ab 01.04.2026 (bundeseinheitlich, Ost=West), 40 Std./Woche.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.