Zahnmedizinische Fachangestellte. Im ZFA Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.620 € bis 4.280 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Der ZFA Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
ZFA-Vergütungstarifvertrag vom 30.06.2025, Werte ab 01.01.2026 für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 5 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V und gliedert sich in bis zu 10 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.620 € in der untersten bis 4.280 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
Frühere Tarifstände
Ältere Stände des ZFA Tarifvertrags zum Vergleich – Tabelle und Rechner je Jahr.
Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im ZFA Tarifvertrag.
Wie hoch ist das Gehalt im ZFA Tarifvertrag?
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.620 € in der untersten bis 4.280 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Für wen gilt der ZFA Tarifvertrag?
Erfasst sind: Zahnmedizinische Fachangestellte. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Wie lange läuft der ZFA Tarifvertrag?
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2026.
Welche Entgeltgruppen hat der ZFA Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag umfasst 5 Entgeltgruppen von Tätigkeitsgruppe I bis Tätigkeitsgruppe V mit bis zu 10 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Tarifvertrag gilt räumlich nur für Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Westfalen-Lippe.
Teilzeit- und Stundenwerte werden aus 1/169 der Monatsvergütung abgeleitet; im Rechner ist dafür eine Vollzeitbasis von 39 Std./Woche hinterlegt.
Ausbildungsvergütungen werden separat gezeigt und sind nicht im Hauptrechner auswählbar.
Zuschläge, Besitzstandsregeln, Mehrfachqualifikationszuschläge und individuelle Vereinbarungen sind nicht enthalten.
Weihnachtsgeld/Sonderzahlung: Die ZFA-Tarifverträge werden je Kammerbereich abgeschlossen; Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich regional und werden daher nicht eingerechnet.