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Familienzuschlag für Beamte 2026: Beträge nach Bund und Ländern

Je nach Dienstherr besteht der Familienzuschlag aus einem ehebezogenen Anteil, kinderbezogenen Beträgen oder einer regionalen Staffelung. Die Übersicht trennt den eigenen Stand des Familienzuschlags vom Grundgehaltsstand; die Detailseiten nennen Quelle, Gültigkeit und offene Folgeanpassungen.

Stufe 1 und erstes Kind im Vergleich

DienstherrStufe 1 (verheiratet)Erstes KindDatenstandDetails
Bund181,36 €154,99 €ab 01.05.2026Tabelle
Baden-Württemberg180,46 €157,78 € (zzgl. Erhöhung bis A 13)ab 01.04.2026Tabelle
Bayern337,46 € bis 531,08 € (Ortsklasse I–VII)Stufe 2: 493,00 € bis 763,33 €ab 01.02.2025Tabelle
Berlinentfällt (rein kinderbezogen)148,44 €ab 01.04.2026Tabelle
BrandenburgAnpassung 2026 noch offenAnpassung 2026 noch offenaktuelle Tabelle offenStatus
Bremen157,44 € / 165,40 € (je Gruppenband)251,93 €ab 01.02.2025Tabelle
Hamburg165,84 €193,14 €ab 01.04.2026Tabelle
Hessen172,10 €263,22 €ab 01.12.2025Tabelle
Mecklenburg-Vorpommern164,77 €198,83 €ab 01.04.2026Tabelle
Niedersachsen157,84 € / 165,72 € (je Gruppenband)141,64 €ab 01.02.2025Tabelle
Nordrhein-Westfalen162,70 € bis 168,76 € (je Gruppenband)mietenstufenabhängig (Wohnort)ab 01.02.2025Tabelle
Rheinland-Pfalz88,03 €246,97 €ab 01.04.2026Tabelle
Saarland164,48 €165,31 €ab 01.04.2026Tabelle
Sachsen279,58 €279,58 €ab 01.04.2026Tabelle
Sachsen-Anhalt169,04 €184,85 €ab 01.04.2026Tabelle
Schleswig-Holstein164,21 €186,20 €ab 01.11.2024Tabelle
Thüringen182,21 €335,55 €ab 01.04.2026Tabelle

Beträge monatlich, Stand der jeweils hinterlegten Datenversion (auf den Detailseiten mit Quelle und Gültigkeit ausgewiesen). In NRW und Bayern hängt der kinderbezogene Anteil zusätzlich von der Mietenstufe bzw. Ortsklasse des Wohnorts ab.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zum Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte.

Was ist der Familienzuschlag?

Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung (§§ 39–41 BBesG bzw. Landesbesoldungsgesetze). Er besteht aus einem ehebezogenen Anteil (Stufe 1) und kinderbezogenen Beträgen und wird monatlich zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Die Höhe regelt jeder Dienstherr selbst – deshalb unterscheiden sich Bund und Länder deutlich.

Was bedeuten Stufe 1 und Stufe 2?

Stufe 1 erhalten verheiratete oder verpartnerte Beamtinnen und Beamte. Stufe 2 gilt bei einem berücksichtigungsfähigen Kind; jedes weitere Kind erhöht die Stufe. Einige Länder (z. B. Berlin) zahlen keinen ehebezogenen Anteil mehr, sondern nur noch kinderbezogene Beträge; NRW und Bayern staffeln den kinderbezogenen Teil zusätzlich regional nach Mietenstufe bzw. Ortsklasse.

Bekommen Beamte Kindergeld und Familienzuschlag?

Ja, beides nebeneinander. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Der Zuschlag knüpft an den Kindergeldanspruch an: Besteht für ein Kind kein Anspruch mehr, entfällt auch der kinderbezogene Anteil.

Wann fällt der Familienzuschlag weg?

Der kinderbezogene Anteil endet mit dem Kindergeldanspruch – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Der ehebezogene Anteil (Stufe 1) endet grundsätzlich mit rechtskräftiger Scheidung, kann aber bei fortbestehender Unterhaltspflicht weitergezahlt werden. Details regelt das jeweilige Besoldungsgesetz.

Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?

Grundsätzlich wird die gesamte Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln für kinderbezogene Anteile – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.

Was gilt während der Elternzeit?

Während der Elternzeit ruhen die Dienstbezüge grundsätzlich; wer in der Elternzeit in Teilzeit arbeitet, erhält anteilige Besoldung. Für den Familienzuschlag gelten je nach Dienstherr Sonderregeln – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.

Was gilt, wenn beide Ehepartner im öffentlichen Dienst sind?

Dann greifen Konkurrenzregelungen: Der ehebezogene Anteil wird in der Regel hälftig geteilt und der kinderbezogene Anteil nur einmal gezahlt (an die Person, die das Kindergeld erhält). Diese Sonderfälle sind in den Tabellen hier nicht abgebildet.

Alle Werte stammen aus den veröffentlichten Besoldungstabellen (dbb, amtliche Anlagen u. a.) und sind je Detailseite mit Quelle, Stand und Gültigkeit ausgewiesen. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung. Zur Einordnung: Beamtenbesoldung 2026: alle Rechner und Tabellen →