Was ist der Familienzuschlag?
Der Familienzuschlag ist ein Bestandteil der Beamtenbesoldung (§§ 39–41 BBesG bzw. Landesbesoldungsgesetze). Er besteht aus einem ehebezogenen Anteil (Stufe 1) und kinderbezogenen Beträgen und wird monatlich zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt. Die Höhe regelt jeder Dienstherr selbst – deshalb unterscheiden sich Bund und Länder deutlich.