In Nordrhein-Westfalen ist der kinderbezogene Familienzuschlag seit der Reform regional gestaffelt: Er richtet sich nach der Mietenstufe des Wohnorts (I bis VII nach dem Wohngeldgesetz). Der ehebezogene Anteil (Stufe 1) ist davon unabhängig und nur nach Besoldungsgruppen gebändert. Die Tabellen zeigen die vom LBV NRW ausgezahlten Beträge nach § 43 LBesG NRW.
Datenstand
gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Familienzuschlag ab 01.04.2026 (+2,8 %, dbb-Entwurfstabelle; Verkündung im GV. NRW. ausstehend).
Stufe 1 (verheiratet / Lebenspartnerschaft) je Gruppenband
Bestandteil
A 5–A 6
A 7–A 8
übrige Gruppen (ab A 9)
Stufe 1, monatlich
169,26 €
167,26 €
173,50 €
Der ehebezogene Anteil ist nicht mietenstufenabhängig.
Verheiratet mit Kindern, übrige Gruppen (ab A 9): Gesamtbetrag je Mietenstufe
Bestandteil
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII
1 Kind (Stufe 2)
324,52 €
324,52 €
373,81 €
518,76 €
651,57 €
794,39 €
955,05 €
2 Kinder (Stufe 3)
734,08 €
877,30 €
1024,87 €
1196,36 €
1358,93 €
1526,09 €
1721,50 €
3 Kinder (Stufe 4)
1436,24 €
1601,59 €
1775,12 €
1977,14 €
2162,61 €
2358,88 €
2586,52 €
4 Kinder (Stufe 5)
2143,64 €
2333,69 €
2534,32 €
2764,39 €
2973,69 €
3212,40 €
3473,44 €
je weiteres Kind (ab dem 5.)
749,64 €
777,56 €
808,43 €
840,64 €
868,27 €
917,73 €
957,16 €
Gesamtbeträge inklusive des ehebezogenen Anteils. Die Mietenstufe richtet sich nach dem Wohnort (Wohngeldgesetz, I = günstig bis VII = teuer). Familienzuschlag nach Sec. 43 LBesG NRW, Stand ab 01.04.2026 (+2,8 %; wörtlich aus der dbb-Tabelle gültig ab 01.04.2026, Entwurfsstand unter Vorbehalt der Bekanntmachung im Gesetzblatt). Stufe 1 (verheiratet) je Gruppenband; der kinderbezogene Anteil (Stufe 2-5 und ab dem 5. Kind) ist mietenstufenabhängig (I-VII nach Wohngeldgesetz). Konkurrenz-/Sonderregelungen (z. B. beide Eheleute im oeffentlichen Dienst) sind nicht abgebildet.
Verheiratet mit Kindern, A 7 und A 8: Gesamtbetrag je Mietenstufe
Bestandteil
Stufe I
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII
1 Kind (Stufe 2)
320,07 €
320,07 €
369,36 €
514,32 €
647,13 €
789,94 €
950,62 €
2 Kinder (Stufe 3)
731,44 €
874,66 €
1022,24 €
1193,72 €
1356,29 €
1523,45 €
1718,87 €
3 Kinder (Stufe 4)
1439,21 €
1604,55 €
1778,08 €
1980,11 €
2165,58 €
2361,84 €
2589,49 €
4 Kinder (Stufe 5)
2152,20 €
2342,26 €
2542,88 €
2772,95 €
2982,26 €
3220,96 €
3482,00 €
je weiteres Kind (ab dem 5.)
755,23 €
783,16 €
814,02 €
846,23 €
873,87 €
923,32 €
962,76 €
Verheiratet mit Kindern, A 5 und A 6: Gesamtbetrag je Mietenstufe
Kurze Antworten zum Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen.
Wie hoch ist der Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen 2026?
Stufe 1 (verheiratet/Lebenspartnerschaft): 167,26 € bis 173,50 € (je Gruppenband). Für das erste Kind: mietenstufenabhängig (Wohnort). Alle weiteren Beträge stehen in der Tabelle oben; maßgeblich ist der dort ausgewiesene Datenstand (vorläufig (Gesetz vom Landtag NRW am 15.07.2026 beschlossen, Verkündung im GV. NRW. ausstehend; lineare Erhöhung +3,36 % ab 01.04.2026)).
Was bedeuten Familienzuschlag Stufe 1 und Stufe 2?
Stufe 1 ist der ehebezogene Anteil für verheiratete oder verpartnerte Beamtinnen und Beamte. Geschiedene können weiterhin dazugehören, wenn eine gesetzlich relevante Unterhaltspflicht gegenüber dem früheren Ehegatten besteht. Stufe 2 gilt bei einem berücksichtigungsfähigen Kind; jedes weitere Kind erhöht die Stufe. Maßgeblich ist das jeweilige Besoldungsgesetz.
Gibt es Kindergeld und Familienzuschlag gleichzeitig?
Ja. Das Kindergeld ist eine steuerliche Familienleistung, der kinderbezogene Familienzuschlag ein Besoldungsbestandteil. Beamtinnen und Beamte erhalten beides nebeneinander; der kinderbezogene Zuschlag knüpft aber an den Kindergeldanspruch an.
Wann fällt der Familienzuschlag weg?
Der kinderbezogene Anteil endet, sobald für das Kind kein Kindergeldanspruch mehr besteht – in der Regel mit 18 Jahren, bei Ausbildung oder Studium meist bis 25. Nach einer Scheidung kann der ehebezogene Anteil bei einer fortbestehenden, gesetzlich relevanten Unterhaltspflicht weitergezahlt werden. Details regelt das jeweilige Besoldungsgesetz.
Wird der Familienzuschlag bei Teilzeit gekürzt?
Grundsätzlich wird die Besoldung einschließlich Familienzuschlag bei Teilzeit anteilig entsprechend der Arbeitszeit gezahlt. Einzelne Dienstherren haben abweichende Regeln (etwa für kinderbezogene Anteile oder während der Elternzeit) – verbindlich ist die Auskunft der Bezügestelle.
Wo wird der Familienzuschlag in Nordrhein-Westfalen beantragt?
Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW). Heirat, Geburt oder andere Änderungen werden dort per Formular bzw. Änderungsanzeige gemeldet; der Zuschlag wird dann mit den laufenden Bezügen ausgezahlt.
dbb Besoldungstabelle Nordrhein-Westfalen (Besoldungsordnung A), gültig ab 01.04.2026 (Entwurfsstand), Stand 01.04.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027. Grundgehalt A 5 bis A 16 wörtlich aus der dbb-Tabelle gültig ab 01.04.2026 (Druckvermerk 09.06.2026; Kennzeichnung 'Entwurf - eine Veröffentlichung erfolgt unter Vorbehalt der Bekanntmachung im Gesetzblatt'). Lineare Erhöhung +3,36 % auf alle Grundgehaltssätze; alle 100 Zellen deterministisch gegen Basis 01.02.2025 × 1,0336 (kaufmännisch gerundet) geprüft, 0 ct Abweichung. Ersetzt die am 03.07.2026 eingepflegten Werte nach der Formel max(×1,028; +100 EUR): Diese entsprachen der älteren vorläufigen dbb-Tabelle vor dem Gesetzentwurf vom 05.05.2026, der die Erhöhung zur Wahrung des Abstandsgebots auf linear +3,36 % umgestellt hat (belegt u. a. durch die DGB-Stellungnahme vom 20.05.2026 und die LBV-Informationsseite, Quelle lbesgnrw-lbv-2026).
Der Datenstand bezieht sich ausschließlich auf den Familienzuschlag; der Grundgehaltsstand kann davon abweichen.
Konkurrenz- und Sonderregelungen (z. B. beide Ehepartner im öffentlichen Dienst, Ergänzungszuschläge) sind nicht abgebildet. Unverbindliche Orientierung – keine Rechtsberatung; verbindlich ist der Bescheid der Bezügestelle.