Arbeitszeit und Tarifstand
Der TV-L Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Länder ohne Hessen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 38,5 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.04.2026 bis 28.02.2027.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Entgeltgruppen und Stufen
Die Entgeltstruktur umfasst 16 Entgeltgruppen von E 1 bis E 15 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.534 € in der untersten bis 7.855 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 1 zu 2 nach 1 Jahr, Stufe 2 zu 3 nach 2 Jahren, Stufe 3 zu 4 nach 3 Jahren, Stufe 4 zu 5 nach 4 Jahren, Stufe 5 zu 6 nach 5 Jahren in der jeweiligen Stufe (§ 16 TV-L) - die Endstufe 6 ist also nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei überdurchschnittlicher Leistung kann der Aufstieg verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung verlängert werden; einschlägige Berufserfahrung kann schon bei der Einstellung zu einer höheren Stufe führen.
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-L Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TV-L (E 1 bis E 4: 87,43 % des Monatsentgelts, E 5 bis E 8: 88,14 % des Monatsentgelts, E 9a bis E 11: 74,35 % des Monatsentgelts, E 12 bis E 13: 46,47 % des Monatsentgelts und E 14 bis E 15: 32,53 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Bemessungsmonate, Hessen und Sondertabellen werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 20 TV-L); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch. Auszahlung mit dem Novemberentgelt.
VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Jahressonderzahlung und VBL West werden vereinfacht als Jahreskomponenten abgebildet.
Quellen
Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027 (dbb beamtenbund und tarifunion, Stand 14.02.2026) und TV-L Jahressonderzahlung Prozentsätze (oeffentlicher-dienst.info, Stand 02.06.2026).