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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 3

Entgeltgruppe 3 (E 3) TV-L

E 3 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 bis 40,1 Std./Woche je nach Geltungsbereich) 2.915,57 € in Stufe 1 bis 3.463,27 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Entgeltgruppe 3 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 3 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche; tariflich je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 12.915,57 €17,42 €2.006,69 €
Stufe 23.140,47 €18,76 €2.133,42 €
Stufe 33.205,03 €19,15 €2.169,60 €
Stufe 43.308,32 €19,76 €2.227,18 €
Stufe 53.392,25 €20,26 €2.273,77 €
Stufe 63.463,27 €20,69 €2.313,01 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,4 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 3 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 Stunden pro Woche.

Setzt die tarifliche Vollzeit-Wochenarbeitszeit. Das Tabellenentgelt ändert sich dadurch nicht, nur Stundenlohn und Teilzeit-Stunden.

Arbeitszeit einer Vollzeitstelle laut Arbeitsvertrag; bei abweichender Regelung hier eintragen. Bei 50 % bleibt das Tabellenentgelt halbiert; Wochenstunden und Stundenlohn folgen dieser Basis.

Sonstige Zulagen brutto pro Monat – die unten ausgewählten Zuschläge sind bereits berücksichtigt.

Brutto pro Jahr, optional – z. B. Bonus, Erfolgsbeteiligung oder Prämie. In Euro oder in Prozent des Monatsbrutto.

–

Nur bei tariflichem Anspruch laut Entgeltordnung bzw. Abrechnung wählen. Die Zulagennummer ist nicht die Entgeltgruppe. Bei Teilzeit anteilig.

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Nur bei tariflichem Anspruch laut Entgeltordnung bzw. Abrechnung wählen. Die Zulagennummer ist nicht die Entgeltgruppe. Bei Teilzeit anteilig.

–

Nur eine Zulage wählen, wenn die Voraussetzungen nach §§ 7/8 TV-L erfüllt sind. Erhöhte Festbeträge ab 01.07.2026; bei Teilzeit anteilig. Unständige Schichtarbeit und Zeitzuschläge sind hier nicht enthalten.

Zusatzversorgung

Vereinfachter Arbeitnehmerabzug vom Monats- und Jahresentgelt. Steuerfreiheit, SV-Freibeträge und Hinzurechnungen der Zusatzversorgung werden nicht berechnet; insbesondere bei VBL Ost kann die Auszahlung abweichen.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2.549,08 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Berechnungsgrundlage: TV-L Entgelttabelle einschließlich Überleitungsgruppen, gültig vom 01.04.2026 bis 31.12.2026. Die Vollzeit-Wochenstunden sind im Rechner einstellbar.

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.

Quellen und Berechnungsdetails

Die Entgeltgruppe 3 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung erfordert. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Finanzierung der VBLklassik: Abrechnungsverbände West und Ost, Stand 02.06.2026. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).

Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

TV-L: §§ 6, 8, 20, 24 und Anlage F (Zulagen), Stand 20.09.2026. Bayerische Staatskanzlei – Bürgerservice, gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.

Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.

Teilzeit in Entgeltgruppe 3: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Tariflich gelten je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche; bei längerer Vollzeit fällt der Anteil für dieselbe Stundenzahl etwas niedriger aus. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 12.915,57 €1.514,58 €2.271,87 €
Stufe 23.140,47 €1.631,41 €2.447,12 €
Stufe 33.205,03 €1.664,95 €2.497,43 €
Stufe 43.308,32 €1.718,61 €2.577,91 €
Stufe 53.392,25 €1.762,21 €2.643,31 €
Stufe 63.463,27 €1.799,10 €2.698,65 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 3 Tätigkeiten im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, für die eine eingehende Einarbeitung beziehungsweise eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht. Höhere Stufen werden über die tariflichen Stufenlaufzeiten erreicht.

Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.

Tarifliche Anforderungen

E 3 grenzt sich von E 2 über die erforderliche Einarbeitung ab.

  • Die Tätigkeit verlangt eine eingehende fachliche Einarbeitung oder Anlernung, die über das Niveau der einfachen Tätigkeit in E 2 hinausgeht.
  • Bei körperlich oder handwerklich geprägten Aufgaben können statt dieser Verwaltungsmerkmale eigene Tätigkeitsmerkmale gelten.

Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Beispieltätigkeiten

  • Angelernte Tätigkeiten in Registratur und Datenerfassung
  • Unterstützende Tätigkeiten in Geschäftsstellen von Landesbehörden
  • Angelernte handwerkliche Tätigkeiten nach Teil III der Entgeltordnung

Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Passende Ratgeber

Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 3 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 3 TV-L?

E 3 erfasst Tätigkeiten, die eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung erfordern – mehr als die kurze Einarbeitung der E 2, aber noch ohne die schwierigen Tätigkeiten der E 4.

Wie viele Stufen hat E 3 und wie erfolgt der Aufstieg?

Die Entgeltgruppe 3 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert. Der Aufstieg erfolgt nach den festgelegten Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.

Gilt E 3 TV-L auch für Bund oder Kommunen?

Nein. Für Bund und Kommunen gilt der TVöD mit eigenen Tabellenwerten. Der TV-L gilt für die Länder mit Ausnahme Hessens, das den TV-H anwendet.