Wer bekommt Entgeltgruppe 3 TV-L?
E 3 erfasst Tätigkeiten, die eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung erfordern – mehr als die kurze Einarbeitung der E 2, aber noch ohne die schwierigen Tätigkeiten der E 4.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 3
E 3 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 bis 40,1 Std./Woche je nach Geltungsbereich) 2.915,57 € in Stufe 1 bis 3.463,27 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 3 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche; tariflich je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.915,57 € | 17,42 € | 2.006,69 € |
| Stufe 2 | 3.140,47 € | 18,76 € | 2.133,42 € |
| Stufe 3 | 3.205,03 € | 19,15 € | 2.169,60 € |
| Stufe 4 | 3.308,32 € | 19,76 € | 2.227,18 € |
| Stufe 5 | 3.392,25 € | 20,26 € | 2.273,77 € |
| Stufe 6 | 3.463,27 € | 20,69 € | 2.313,01 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,4 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Entgelttabelle einschließlich Überleitungsgruppen, gültig vom 01.04.2026 bis 31.12.2026. Die Vollzeit-Wochenstunden sind im Rechner einstellbar.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 3 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung erfordert. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Finanzierung der VBLklassik: Abrechnungsverbände West und Ost, Stand 02.06.2026. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), gültig ab 01.01.2026 (unbefristet).
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
TV-L: §§ 6, 8, 20, 24 und Anlage F (Zulagen), Stand 20.09.2026. Bayerische Staatskanzlei – Bürgerservice, gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Tariflich gelten je nach Geltungsbereich 38,5 bis 40,1 Std./Woche; bei längerer Vollzeit fällt der Anteil für dieselbe Stundenzahl etwas niedriger aus. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.915,57 € | 1.514,58 € | 2.271,87 € |
| Stufe 2 | 3.140,47 € | 1.631,41 € | 2.447,12 € |
| Stufe 3 | 3.205,03 € | 1.664,95 € | 2.497,43 € |
| Stufe 4 | 3.308,32 € | 1.718,61 € | 2.577,91 € |
| Stufe 5 | 3.392,25 € | 1.762,21 € | 2.643,31 € |
| Stufe 6 | 3.463,27 € | 1.799,10 € | 2.698,65 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 3 Tätigkeiten im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, für die eine eingehende Einarbeitung beziehungsweise eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht. Höhere Stufen werden über die tariflichen Stufenlaufzeiten erreicht.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 3 grenzt sich von E 2 über die erforderliche Einarbeitung ab.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 3 im TV-L.
E 3 erfasst Tätigkeiten, die eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung erfordern – mehr als die kurze Einarbeitung der E 2, aber noch ohne die schwierigen Tätigkeiten der E 4.
Die Entgeltgruppe 3 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert. Der Aufstieg erfolgt nach den festgelegten Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.
Nein. Für Bund und Kommunen gilt der TVöD mit eigenen Tabellenwerten. Der TV-L gilt für die Länder mit Ausnahme Hessens, das den TV-H anwendet.