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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 2

Entgeltgruppe 2 (E 2) TV-L

E 2 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 2742,84 € in Stufe 1 bis 3385,81 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).

Die Entgeltgruppe 2 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder mit einfachen Tätigkeiten, die nach einer kurzen Einarbeitung ausgeführt werden. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.

Stand wählen:20272026

Datenstand

TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.

Entgeltgruppe 2 Tabelle: Stufen und Gehalt

Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 2 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.

StufeMonatsbruttoStundenlohnNetto ca.
Stufe 12742,84 €16,44 €1908,44 €
Stufe 22953,24 €17,70 €2027,99 €
Stufe 33017,80 €18,09 €2064,42 €
Stufe 43082,36 €18,48 €2100,77 €
Stufe 53230,84 €19,37 €2183,96 €
Stufe 63385,81 €20,29 €2270,14 €

Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Der Stundenlohn ergibt sich rechnerisch aus Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12. Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.

Rechner

Tarif

Entgeltgruppe E 2 der allgemeinen TV-L-Tabelle.

In Prozent der Vollzeit. 100 entspricht 38,5 pro Woche.

Brutto pro Monat, optional.

Sonderzahlungen

Tarifliche Jahres-Sonderzahlungen, im Jahreswert enthalten. Posten ab- und zuwählbar.

  • 2398,07 € / Jahr

Für die Netto-Berechnung

In Prozent, inkl. 14,6 % allgemeiner Satz.

Teilzeit in Entgeltgruppe 2: 20 und 30 Stunden

Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.

StufeVollzeit20 Std./Woche30 Std./Woche
Stufe 12742,84 €1424,85 €2137,28 €
Stufe 22953,24 €1534,15 €2301,23 €
Stufe 33017,80 €1567,69 €2351,53 €
Stufe 43082,36 €1601,23 €2401,84 €
Stufe 53230,84 €1678,36 €2517,54 €
Stufe 63385,81 €1758,86 €2638,29 €

Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.

Eingruppierung

E 2 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit einfachen Tätigkeiten. Für körperlich oder handwerklich geprägte Tätigkeiten gelten die Merkmale des Teils III. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung.

Typische Tätigkeiten

  • Einfache Büro- und Registraturtätigkeiten in Landesbehörden
  • Tätigkeiten in Poststellen und Botendiensten
  • Einfache handwerklich geprägte Hilfstätigkeiten (Teil III der Entgeltordnung)

Typische Beispiele, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.

Hinweis zu E 2 TV-L

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 2 im TV-L.

Wer bekommt Entgeltgruppe 2 TV-L?

E 2 erfasst einfache Tätigkeiten, die nach kurzer Einarbeitung selbstständig ausgeführt werden, etwa im Büro-, Innen- oder Außendienst. Maßgeblich ist die tatsächlich übertragene Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.

Wie steige ich in E 2 in höhere Stufen auf?

Der Aufstieg von Stufe 1 bis Stufe 6 richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten; mit zunehmender einschlägiger Berufserfahrung erreichst du nach und nach die höheren Stufen.

Wann ist statt E 2 die Entgeltgruppe 3 einschlägig?

E 3 setzt eine eingehende Einarbeitung oder fachliche Anlernung voraus, die über die kurze Einarbeitung der E 2 hinausgeht. Entscheidend ist der Zuschnitt der übertragenen Tätigkeit.

Quellen und Datenstand

Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.

Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.

  • Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
  • Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.

Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.