Öffentlicher Dienst - TV-L - E 1: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 1 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder (ohne Hessen) mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung voraussetzen. Wähle deine Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 1 TV-L
Vollzeit (38,5 Std./Woche): Stufe 2 ab 2534,49 €, Stufe 6 bis 2730,30 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 1 Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die ohne nennenswerte Einarbeitung verrichtet werden können. Maßgeblich ist allein die auszuübende Tätigkeit, nicht ein erlernter Beruf. Die Entgeltgruppe 1 beginnt mit Stufe 2; der weitere Aufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Essens- und Getränkeausgabe sowie Spüldienste in Landeseinrichtungen
Einfache Reinigungs- und Aufräumtätigkeiten
Einfachste Hilfstätigkeiten ohne Anlernzeit in Landesbehörden
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 1 erfasst Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten, die keine Ausbildung und keine nennenswerte Einarbeitung erfordern. Entscheidend ist die konkret auszuübende Tätigkeit nach der Entgeltordnung zum TV-L.
Warum beginnt E 1 erst mit Stufe 2?
Die Entgeltgruppe 1 hat tariflich keine Stufe 1; Beschäftigte starten direkt in Stufe 2. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 richtet sich nach den festgelegten Stufenlaufzeiten.
Unterscheidet sich E 1 TV-L von E 1 TVöD?
Ja. Der TV-L gilt für die Länder (ohne Hessen), der TVöD für Bund und Kommunen; die Tabellenwerte und einzelne Regelungen weichen voneinander ab. Für Bund und Kommunen gibt es eigene Seiten zur Entgeltgruppe 1.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.