Öffentlicher Dienst - TV-L - E 5: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 5 im TV-L ist eine typische Einstiegsgruppe nach einer dreijährigen Berufsausbildung im Landesdienst. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 5 TV-L
Vollzeit (38,5 Std./Woche): Stufe 1 ab 3073,97 €, Stufe 6 bis 3720,25 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 5 Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer und entsprechender Tätigkeit. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Verwaltungsfachangestellte und Kaufleute für Büromanagement in Landesbehörden
Justizbeschäftigte mit Servicetätigkeiten an Gerichten
Beschäftigte mit gründlichen Fachkenntnissen im Innen- und Außendienst
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 5 erfasst Beschäftigte mit gründlichen Fachkenntnissen sowie Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit – eine typische Einstiegsgruppe nach der Ausbildung im Landesdienst.
Mit welcher Stufe starte ich in E 5?
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung kann zu einer höheren Stufenzuordnung führen. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Wie komme ich von E 5 in die Entgeltgruppe 6?
E 6 setzt voraus, dass die übertragene Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Maßgeblich ist eine entsprechende Änderung des Aufgabenzuschnitts, nicht die Beschäftigungsdauer.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.