E 5 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3073,97 € in Stufe 1 bis 3720,25 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Entgeltgruppe 5 Tabelle: Stufen und Gehalt
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 5 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
Stufe
Monatsbrutto
Stundenlohn
Netto ca.
Stufe 1
3073,97 €
18,36 €
2096,13 €
Stufe 2
3301,87 €
19,72 €
2223,56 €
Stufe 3
3430,99 €
20,50 €
2295,18 €
Stufe 4
3553,66 €
21,23 €
2362,81 €
Stufe 5
3652,34 €
21,82 €
2416,95 €
Stufe 6
3720,25 €
22,22 €
2454,02 €
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Quellen und Berechnungsdetails
Die Entgeltgruppe 5 im TV-L ist eine typische Einstiegsgruppe nach einer dreijährigen Berufsausbildung im Landesdienst. Wähle Stufe und Arbeitszeit für eine unverbindliche Brutto- und Netto-Orientierung.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.
Sonderregel laut Tarifeinigung: EG 1 Stufe 2 steigt bereits ab 01.01.2027 (statt 01.03.2027) um 2,0 %; für Januar/Februar 2027 gilt dort der Wert der Tabelle ab 01.03.2027.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
Stufe
Vollzeit
20 Std./Woche
30 Std./Woche
Stufe 1
3073,97 €
1596,87 €
2395,30 €
Stufe 2
3301,87 €
1715,26 €
2572,89 €
Stufe 3
3430,99 €
1782,33 €
2673,50 €
Stufe 4
3553,66 €
1846,06 €
2769,09 €
Stufe 5
3652,34 €
1897,32 €
2845,98 €
Stufe 6
3720,25 €
1932,60 €
2898,90 €
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
Eingruppierung
Nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L erfasst E 5 Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer und entsprechender Tätigkeit. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
Tarifliche Anforderungen
E 5 ist im allgemeinen Verwaltungsdienst des TV-L die erste Fachgruppe.
Sie erfasst entweder Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen oder Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener, mindestens dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit.
Gründliche Fachkenntnisse bedeuten insbesondere nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Tarifbestimmungen im eigenen Aufgabenkreis.
E 5 erfasst Beschäftigte mit gründlichen Fachkenntnissen sowie Beschäftigte mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit – eine typische Einstiegsgruppe nach der Ausbildung im Landesdienst.
Mit welcher Stufe starte ich in E 5?
Ohne einschlägige Berufserfahrung beginnst du in Stufe 1; einschlägige Berufserfahrung kann zu einer höheren Stufenzuordnung führen. Der weitere Aufstieg bis Stufe 6 folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Wie komme ich von E 5 in die Entgeltgruppe 6?
E 6 setzt voraus, dass die übertragene Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Maßgeblich ist eine entsprechende Änderung des Aufgabenzuschnitts, nicht die Beschäftigungsdauer.