Wer bekommt Entgeltgruppe 6 TV-L?
E 6 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit über die gründlichen Fachkenntnisse der E 5 hinaus vielseitige Fachkenntnisse erfordert – typisch für Verwaltungskräfte mit breitem Aufgabengebiet.
Tarifvertrag-Online
Öffentlicher Dienst - TV-L - E 6
E 6 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3186,57 € in Stufe 1 bis 3863,96 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 6 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3186,57 € | 19,04 € | 2159,24 € |
| Stufe 2 | 3418,08 € | 20,42 € | 2288,07 € |
| Stufe 3 | 3547,20 € | 21,19 € | 2359,27 € |
| Stufe 4 | 3679,20 € | 21,98 € | 2431,55 € |
| Stufe 5 | 3768,15 € | 22,51 € | 2480,07 € |
| Stufe 6 | 3863,96 € | 23,08 € | 2532,12 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 6 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert – eine häufige Gruppe für ausgebildete Verwaltungskräfte. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3186,57 € | 1655,36 € | 2483,04 € |
| Stufe 2 | 3418,08 € | 1775,63 € | 2663,44 € |
| Stufe 3 | 3547,20 € | 1842,70 € | 2764,05 € |
| Stufe 4 | 3679,20 € | 1911,27 € | 2866,91 € |
| Stufe 5 | 3768,15 € | 1957,48 € | 2936,22 € |
| Stufe 6 | 3863,96 € | 2007,25 € | 3010,88 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 6 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Die Fachkenntnisse müssen sich dabei auf ein breiteres Aufgabengebiet beziehen als die gründlichen Fachkenntnisse der E 5. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 6 setzt auf der E-5-Tätigkeit auf und verlangt vielseitige Fachkenntnisse.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 6 im TV-L.
E 6 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit über die gründlichen Fachkenntnisse der E 5 hinaus vielseitige Fachkenntnisse erfordert – typisch für Verwaltungskräfte mit breitem Aufgabengebiet.
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; bei Einstellung kann einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe berücksichtigt werden.
E 8 setzt voraus, dass die Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert; E 9a verlangt selbständige Leistungen im vollen Umfang. Entscheidend ist jeweils der Aufgabenzuschnitt.