Wer bekommt Entgeltgruppe 8 TV-L?
E 8 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit auf Basis vielseitiger Fachkenntnisse mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert – also eigenes Abwägen und Entscheiden im übertragenen Aufgabenkreis.
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Öffentlicher Dienst - TV-L - E 8
E 8 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 3419,52 € in Stufe 1 bis 4158,27 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 8 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3419,52 € | 20,43 € | 2288,85 € |
| Stufe 2 | 3659,02 € | 21,86 € | 2420,60 € |
| Stufe 3 | 3795,52 € | 22,67 € | 2495,00 € |
| Stufe 4 | 3925,58 € | 23,45 € | 2565,44 € |
| Stufe 5 | 4069,31 € | 24,31 € | 2642,74 € |
| Stufe 6 | 4158,27 € | 24,84 € | 2690,34 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 8 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 3419,52 € | 1776,37 € | 2664,56 € |
| Stufe 2 | 3659,02 € | 1900,79 € | 2851,18 € |
| Stufe 3 | 3795,52 € | 1971,70 € | 2957,55 € |
| Stufe 4 | 3925,58 € | 2039,26 € | 3058,89 € |
| Stufe 5 | 4069,31 € | 2113,93 € | 3170,89 € |
| Stufe 6 | 4158,27 € | 2160,14 € | 3240,21 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 8 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. Selbständige Leistungen verlangen ein eigenes Abwägen und Entscheiden innerhalb des übertragenen Aufgabenkreises. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 8 erhöht gegenüber E 7 den Anteil selbstständiger Leistungen.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 8 im TV-L.
E 8 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit auf Basis vielseitiger Fachkenntnisse mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert – also eigenes Abwägen und Entscheiden im übertragenen Aufgabenkreis.
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden.
E 9a setzt voraus, dass die Tätigkeit insgesamt – nicht nur zu einem Drittel – selbständige Leistungen erfordert. Maßgeblich ist der Anteil eigenverantwortlicher Entscheidungen am Aufgabenzuschnitt.