Öffentlicher Dienst - TV-L - E 8: 16 Gruppen von E 15 bis E 1, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027 (Vollzeit 38,5 Std./Woche).
Die Entgeltgruppe 8 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren Tätigkeit zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto unverbindlich abzuschätzen.
TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 28.02.2027; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz. Die Werte müssen je Tarifgebiet nach Ablauf der dort hinterlegten Laufzeit erneut geprüft werden.
Brutto-Überblick E 8 TV-L
Vollzeit (38,5 Std./Woche): Stufe 1 ab 3419,52 €, Stufe 6 bis 4158,27 € im Monat (Tarifbrutto, Stand laut Quellenangabe unten).
Eingruppierung
E 8 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. Selbständige Leistungen verlangen ein eigenes Abwägen und Entscheiden innerhalb des übertragenen Aufgabenkreises. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Typische Tätigkeiten
Fachsachbearbeitung mit anteilig eigenem Entscheidungsspielraum
Qualifizierte Tätigkeiten in Service- und Geschäftsstellen der Justiz
Hochwertige Facharbeiten in technischen Diensten (Teil III)
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung. Die Werte sind eine unverbindliche Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Rechtsberatung.
E 8 erfasst Beschäftigte, deren Tätigkeit auf Basis vielseitiger Fachkenntnisse mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert – also eigenes Abwägen und Entscheiden im übertragenen Aufgabenkreis.
Wie erfolgt der Stufenaufstieg in E 8?
Die Stufen 1 bis 6 werden nach den tariflichen Stufenlaufzeiten durchlaufen; einschlägige Berufserfahrung kann bei der Einstellung berücksichtigt werden.
Wann ist statt E 8 die Entgeltgruppe 9a einschlägig?
E 9a setzt voraus, dass die Tätigkeit insgesamt – nicht nur zu einem Drittel – selbständige Leistungen erfordert. Maßgeblich ist der Anteil eigenverantwortlicher Entscheidungen am Aufgabenzuschnitt.
Diese Datenversion gilt bis 28.02.2027; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Der Rechner bildet die allgemeine Entgelttabelle des TV-L ab. Sondertabellen – etwa für Pflegekräfte (KR), den Sozial- und Erziehungsdienst, Ärztinnen und Ärzte oder Lehrkräfte – sind nicht enthalten; Hessen hat mit dem TV-H ein eigenes Tarifrecht.
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit kann im TV-L je Bundesland und Beschäftigtengruppe abweichen. Dieser Rechner nutzt 38,5 Stunden als dokumentierte Referenz für Stundenwerte.