Wer bekommt Entgeltgruppe 11 TV-L?
E 11 erfasst Beschäftigte, deren gesamte Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 9b heraushebt – eine typische Gruppe für gehobene Fachaufgaben im Landesdienst.
Tarifvertrag-Online
Öffentlicher Dienst - TV-L - E 11
E 11 TV-L bedeutet bei Vollzeit (38,5 Std./Woche) 4178,35 € in Stufe 1 bis 6050,95 € in Stufe 6 im Monat (Tarifbrutto, Entgelte ab 01.04.2026).
Monatsbrutto und Stundenlohn je Stufe in E 11 TV-L bei Vollzeit (38,5 Std./Woche), Tarifstand Entgelte ab 01.04.2026. Die Netto-Spalte ist eine Schätzung für Steuerklasse I, 30 Jahre, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich versichert.
| Stufe | Monatsbrutto | Stundenlohn | Netto ca. |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4178,35 € | 24,96 € | 2701,05 € |
| Stufe 2 | 4444,86 € | 26,55 € | 2842,18 € |
| Stufe 3 | 4748,43 € | 28,37 € | 3000,65 € |
| Stufe 4 | 5210,41 € | 31,13 € | 3237,14 € |
| Stufe 5 | 5881,02 € | 35,13 € | 3575,22 € |
| Stufe 6 | 6050,95 € | 36,15 € | 3669,79 € |
Tarifbrutto ohne Zulagen und Zuschläge. Stundenlohn = Monatsbrutto ÷ 38,5 Wochenstunden × 4,348 = 167,398 Stunden (§ 24 Abs. 3 TV-L). Die Netto-Schätzung ersetzt keine Lohnabrechnung — eigene Steuerklasse, Kinder und Zusatzbeitrag lassen sich im Rechner einstellen.
Berechnungsgrundlage: TV-L Allgemeine Entgelttabelle ab 01.04.2026 bis 31.12.2026; Stundenrechnung mit 38,5-Stunden-Referenz.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, der Entgeltordnung, der Stufenzuordnung und der arbeitsvertraglichen Anwendung.
Die Entgeltgruppe 11 im TV-L gilt für Beschäftigte der Länder, deren gesamte Tätigkeit durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung geprägt ist. Stelle Stufe und Arbeitszeit ein, um Brutto und Netto abzuschätzen.
Entgelttabelle zu § 15 TV-L, Anlage B Allgemeiner Teil, April 2026 bis Februar 2027, Stand 14.02.2026. dbb beamtenbund und tarifunion, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
Entgelttabelle TV-L mit Stundenentgelt ab 01.04.2026, Stand 01.04.2026. Bayerisches Landesamt für Finanzen, gültig 01.04.2026 bis 28.02.2027.
§ 24 Abs. 3 Satz 3 TV-L (i. d. F. des ÄTV Nr. 13): Stundenentgelt = Monatsentgelt ÷ (4,348 × wöchentliche Arbeitszeit), Stand 09.12.2023. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig ab 01.11.2006 (unbefristet).
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14.02.2026 (Einigungspapier), Abschnitt I.1: +2,8 %/mind. 100 € ab 01.04.2026, +2,0 % ab 01.03.2027, +1,0 % ab 01.01.2028, Stand 14.02.2026. Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), gültig 01.04.2026 bis 31.01.2028.
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Anteiliges Monatsbrutto je Stufe, bezogen auf die Vollzeit von 38,5 Std./Woche in TV-L. Das Teilzeitentgelt wird im Verhältnis der vereinbarten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen.
| Stufe | Vollzeit | 20 Std./Woche | 30 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 4178,35 € | 2170,57 € | 3255,86 € |
| Stufe 2 | 4444,86 € | 2309,02 € | 3463,53 € |
| Stufe 3 | 4748,43 € | 2466,72 € | 3700,08 € |
| Stufe 4 | 5210,41 € | 2706,71 € | 4060,06 € |
| Stufe 5 | 5881,02 € | 3055,08 € | 4582,61 € |
| Stufe 6 | 6050,95 € | 3143,35 € | 4715,03 € |
Andere Stundenzahlen lassen sich oben im Rechner über den Arbeitszeit-Anteil einstellen.
E 11 erfasst nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit sich durchgehend durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 heraushebt. Der Stufenaufstieg folgt den tariflichen Stufenlaufzeiten.
Maßgeblich sind die auszuübenden Tätigkeiten und die dazugehörigen Arbeitsvorgänge. Vorrangige besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Berufe gehen den allgemeinen Regeln vor; Abschluss, Stellenbezeichnung oder Gehaltswunsch ersetzen diese Prüfung nicht.
E 11 steigert das Heraushebungsmerkmal aus E 9c gegenüber E 10.
Kurzfassung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale; die vollständige Prüfung richtet sich nach der Entgeltordnung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Beispiele zur Orientierung, keine abschließende Eingruppierung. Quelle: Entgeltordnung zum TV-L (Anlage A, i. d. F. des ÄTV Nr. 13 vom 09.12.2023), Stand 09.12.2023.
Kurze Antworten zur Entgeltgruppe 11 im TV-L.
E 11 erfasst Beschäftigte, deren gesamte Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der E 9b heraushebt – eine typische Gruppe für gehobene Fachaufgaben im Landesdienst.
Die Entgeltgruppe 11 ist in die Stufen 1 bis 6 gegliedert; der Aufstieg richtet sich nach den tariflichen Stufenlaufzeiten.
E 12 setzt voraus, dass sich die Tätigkeit zusätzlich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der E 11 heraushebt.