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TV-V Tarifvertrag

Versorgungsbetriebe ab 01.06.2026. Im TV-V Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.605 € bis 9.922 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-V Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Kommunale Versorgungsbetriebe / VKA. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.06.2026 bis 31.03.2027.

TV-V Anlage 2: Monatsentgelte ab 01.06.2026.

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.605 € in der untersten bis 9.922 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 (§ 5 TV-V) - die Endstufe ist nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei guten Leistungen ist ein vorzeitiger Aufstieg möglich; förderliche Berufserfahrung kann zu einer Einstellung oberhalb von Stufe 1 führen.

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-V Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

Sonderzahlung TV-V (EG 1 bis EG 15: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Vereinfachte Jahresorientierung auf Basis des Tabellenentgelts; individuelle Zwölftelkürzungen, Bemessungsmonat Oktober und Zulagenbestandteile werden nicht berechnet. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 16 TV-V); mindestens 100 % des Oktober-Entgelts; Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.

VBL West Standard: Arbeitnehmeranteil 1,81 %; Arbeitgeberanteil 5,49 %. Vereinfachte Orientierung für VBL West; VBL Ost, kommunale ZVK-Sätze, Steuerfreiheit der Arbeitgeberumlage und Grenzwerte werden nicht individuell berechnet.

Der Rechner bildet die Monatsentgelte der TV-V Anlage 2 ab.

Sonderzahlung und VBL West werden vereinfacht als Jahreskomponenten abgebildet.

Quellen

Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V), Lesefassung des Änderungstarifvertrags Nr. 18 (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Stand 01.01.2026) und VBLklassik Finanzierung im Abrechnungsverband West (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), Stand 02.06.2026).