Arbeitszeit und Tarifstand
Der IG Metall Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 35,0 Std./Woche und 38,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.04.2026 bis 31.10.2026.
IG-Metall-ERA-Monatsentgelte Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.04.2026 (35 Std./Woche).
Sonderzahlungen und weitere Regelungen
Über das Monatsentgelt hinaus sind im IG Metall Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Weihnachtsgeld (tarifliche Sonderzahlung) (55 % eines Monatsentgelts (nach 36 Monaten): 55,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Anspruch: Volle Höhe nach 36 Monaten Betriebszugehörigkeit; gestaffelt 25 % (ab 6 Mon.), 35 % (12 Mon.), 45 % (24 Mon.), 55 % (36 Mon.). Bei kürzerer Betriebszugehörigkeit anteilig.
Zusätzliches Urlaubsgeld (72 % eines Monatsentgelts: 72,00 % des Monatsentgelts). 72 % eines Monatsentgelts; Auszahlung i. d. R. Mai/Juni.
T-ZUG A (27,5 % des Monatsentgelts: 27,50 % des Monatsentgelts), Auszahlung im Juli. 27,5 % des individuellen Monatsentgelts (hier auf das tarifliche Grundentgelt ohne Leistungszulage/Zuschläge berechnet, daher ggf. höher). Wahlweise teils in bis zu 8 freie Tage umwandelbar (Eltern, Pflegende, Schichtarbeit). Anspruch: Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit; Auszahlung mit dem Juli-Entgelt (betrieblich bis September verschiebbar).
Transformationsgeld (T-Geld) (18,4 % des Monatsentgelts: 18,40 % des Monatsentgelts), Auszahlung im Juli. 18,4 % des regelmäßigen Monatsentgelts (hier auf das tarifliche Grundentgelt berechnet, mit variablen Bestandteilen ggf. höher). Auszahlung seit 2025 im Juli. Anspruch: Ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
T-ZUG B, Auszahlung im Februar nur als Hinweis. 26,5 % des Eckentgelts als einheitlicher Festbetrag je Tarifgebiet (ca. 845–952 € brutto Vollzeit), Auszahlung Februar; ab 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Da der exakte Betrag je Tarifgebiet nicht quellenbelegt vorliegt, hier nur als Hinweis und nicht im Jahres-Brutto.
Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen; ERA-Grundentgelte ohne Leistungszulage.
Leistungszulage ist nicht enthalten. T-ZUG A und Transformationsgeld (Auszahlung Juli) sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld sind als Sonderzahlungen im Jahreswert wählbar; T-ZUG B (Februar) ist als Hinweis dokumentiert.
Quellen
Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem ERA-Monatsentgelte Metall- und Elektroindustrie gültig ab 01.04.2026 (IG Metall, Stand 31.03.2026) und IG Metall Tariftabellen Metall- und Elektroindustrie (IG Metall, Stand 01.04.2026).