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TV-Autobahn Tarifvertrag

Autobahn GmbH des Bundes, E 3 bis E 16. Im TV-Autobahn Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 3.023 € bis 9.639 € brutto bei 39,0 Std./Woche.

Arbeitszeit und Tarifstand

Der TV-Autobahn Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Bundesweit. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.

Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.

geltend (TV-Autobahn, gültig ab 01.05.2026)

Entgeltgruppen und Stufen

Die Entgeltstruktur umfasst 16 Entgeltgruppen von E 3 bis E 16 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 3.023 € in der untersten bis 9.639 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).

Die Stufenlaufzeiten sind in § 16 des TV-Autobahn (Haustarifwerk der Autobahn GmbH des Bundes) festgelegt und entsprechen der Systematik des TVöD Bund: Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1, Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4 und Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5 – die Endstufe 6 ist damit nach insgesamt 15 Jahren erreicht. Bei einschlägiger Berufserfahrung erfolgt die Einstellung bereits in einer höheren Stufe (ab 1 Jahr Stufe 2, ab 3 Jahren Stufe 3, ab 6 Jahren Stufe 4, ab 10 Jahren Stufe 5, ab 15 Jahren Stufe 6).

Sonderzahlungen und weitere Regelungen

Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-Autobahn Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:

13. Monatseinkommen TV-Autobahn (Alle Entgeltgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts), Auszahlung im November. Volles Monatsgehalt (100 %), vereinfacht auf Basis des Tabellenentgelts berechnet. Anspruch: Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen: je 1/12 der im Bezugszeitraum (1. Dezember des Vorjahres bis 30. November) bezogenen Monatsentgelte; Auszahlung im November.

Der TV-Autobahn (Autobahn GmbH des Bundes) vergütet in den Entgeltgruppen E 3 bis E 16 mit je sechs Stufen; die Entgeltgruppen E 1, E 2 und E 15Ü sind im TV-Autobahn nicht vorhanden. Stand ab 01.05.2026 (+3,4 %, mindestens 150 Euro).

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden; im Straßenbetriebsdienst, in der Telekommunikationstechnik und in den Kfz-Werkstätten 38,5 Stunden. Der Rechner nutzt die 39-Stunden-Basis.

Quellen

Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem Entgelttabelle TV-Autobahn 2026 (gültig 01.05.2026 - 31.12.2026) (oeffentlicher-dienst.info, Stand 01.05.2026) und Tariftabelle TV-Autobahn 2026 (ab 01.05.2026) mit Erläuterungen zum 13. Monatseinkommen (jobs-beim-staat.de, Stand 01.05.2026).