Arbeitszeit und Tarifstand
Der TV-N NW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
geltend (TV-N NW, gültig ab 01.05.2026)
Nahverkehrsbetriebe NRW, EG 1 bis EG 15. Im TV-N NW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.762 € bis 9.257 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Der TV-N NW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
geltend (TV-N NW, gültig ab 01.05.2026)
Die Entgeltstruktur umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.762 € in der untersten bis 9.257 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 (§ 6 Abs. 3 TV-N NW) - die Endstufe ist nach insgesamt 17 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht. Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden; bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung kann die Laufzeit verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung einmal je Stufe bis zur Hälfte verlängert werden. Die Entgeltgruppe 1 hat ein einheitliches Entgelt ohne Stufenaufstieg.
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-N NW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TV-N NW (Alle Entgeltgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts). Ab dem Kalenderjahr 2026: 100 % des durchschnittlich in den Monaten Juli bis September gezahlten Monatsentgelts (2025: 95 %). Zusätzlich erhöht sich die Jahressonderzahlung um einen Festbetrag von 255,65 Euro bzw. 332,34 Euro (EG 1 bis EG 8); dieser Erhöhungsbetrag und die Durchschnitts-Bemessung sind im Rechner vereinfacht nicht enthalten. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 17 TV-N NW); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N NW): Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15, Stand ab 01.05.2026 (+3,3 %). Die Entgeltgruppe 1 hat ein einheitliches Entgelt ohne Stufen (§ 6 Abs. 3 TV-N NW).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden (§ 9 TV-N NW).
Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem Entgelttabelle TV-N NW 2026 (gültig 01.05.2026 - 31.12.2026) (oeffentlicher-dienst.info, Stand 01.05.2026) und TV-N NW Entgelttabelle (gültig ab 01.05.2026) (kommunalforum.de, Stand 01.05.2026).
Kurze Antworten zu Gehalt, Geltungsbereich und Laufzeit im TV-N NW Tarifvertrag.
Die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) reichen von 2.762 € in der untersten bis 9.257 € brutto in der höchsten Stufe bei 39,0 Std./Woche Vollzeit.
Erfasst sind: Nahverkehrsbetriebe NRW, EG 1 bis EG 15. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes Arbeitsverhältnis anwendbar ist, hängt von der Tarifbindung des Arbeitgebers oder einer Bezugnahme im Arbeitsvertrag ab.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
Der Tarifvertrag umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 mit bis zu 6 Stufen nach Erfahrungs- bzw. Berufsjahren. Die Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit und Qualifikation.
Jahressonderzahlung TV-N NW (Alle Entgeltgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts). Ab dem Kalenderjahr 2026: 100 % des durchschnittlich in den Monaten Juli bis September gezahlten Monatsentgelts (2025: 95 %). Zusätzlich erhöht sich die Jahressonderzahlung um einen Festbetrag von 255,65 Euro bzw. 332,34 Euro (EG 1 bis EG 8); dieser Erhöhungsbetrag und die Durchschnitts-Bemessung sind im Rechner vereinfacht nicht enthalten. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 17 TV-N NW); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.