Arbeitszeit und Tarifstand
Der TV-N NW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
geltend (TV-N NW, gültig ab 01.05.2026)
Nahverkehrsbetriebe NRW, EG 1 bis EG 15. Im TV-N NW Tarifvertrag reichen die aktuellen Monatsentgelte (Stand 2026) von 2.762 € bis 9.257 € brutto bei 39,0 Std./Woche.
Der TV-N NW Tarifvertrag gilt für das Tarifgebiet Nordrhein-Westfalen. Die tarifliche Vollzeit liegt bei 39,0 Std./Woche.
Der aktuelle Tarifstand gilt vom 01.05.2026 bis 31.12.2026.
geltend (TV-N NW, gültig ab 01.05.2026)
Die Entgeltstruktur umfasst 15 Entgeltgruppen von EG 1 bis EG 15 und gliedert sich in bis zu 6 Erfahrungsstufen je Gruppe. Die Spanne reicht von 2.762 € in der untersten bis 9.257 € in der höchsten Stufe (Vollzeit).
Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 3 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4, Stufe 6 nach 4 Jahren in Stufe 5 (§ 6 Abs. 3 TV-N NW) - die Endstufe ist nach insgesamt 17 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht. Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden; bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung kann die Laufzeit verkürzt, bei erheblich unterdurchschnittlicher Leistung einmal je Stufe bis zur Hälfte verlängert werden. Die Entgeltgruppe 1 hat ein einheitliches Entgelt ohne Stufenaufstieg.
Über das Monatsentgelt hinaus sind im TV-N NW Tarifvertrag diese Sonderzahlungen erfasst:
Jahressonderzahlung TV-N NW (Alle Entgeltgruppen: 100,00 % des Monatsentgelts). Ab dem Kalenderjahr 2026: 100 % des durchschnittlich in den Monaten Juli bis September gezahlten Monatsentgelts (2025: 95 %). Zusätzlich erhöht sich die Jahressonderzahlung um einen Festbetrag von 255,65 Euro bzw. 332,34 Euro (EG 1 bis EG 8); dieser Erhöhungsbetrag und die Durchschnitts-Bemessung sind im Rechner vereinfacht nicht enthalten. Anspruch: Anspruch bei bestehendem Arbeitsverhältnis am 1. Dezember (§ 17 TV-N NW); Kürzung um 1/12 je Kalendermonat ohne Entgeltanspruch.
Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Nordrhein-Westfalen (TV-N NW): Entgeltgruppen EG 1 bis EG 15, Stand ab 01.05.2026 (+3,3 %). Die Entgeltgruppe 1 hat ein einheitliches Entgelt ohne Stufen (§ 6 Abs. 3 TV-N NW).
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden (§ 9 TV-N NW).
Alle Werte stammen aus den ausgewiesenen Quellen, unter anderem Entgelttabelle TV-N NW 2026 (gültig 01.05.2026 - 31.12.2026) (oeffentlicher-dienst.info, Stand 01.05.2026) und TV-N NW Entgelttabelle (gültig ab 01.05.2026) (kommunalforum.de, Stand 01.05.2026).