Für wen gilt der TV-N Berlin?
Der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Berlin gilt vor allem für die Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – im Fahrdienst von U-Bahn, Tram und Bus, in Werkstätten, Technik und Verwaltung.
Tarifvertrag-Online
TV-N Berlin · Nahverkehr (BVG)
TV-N Berlin: 15 Gruppen von EG 1 bis EG 15, gültig 01.06.2026 bis 31.12.2026 (Vollzeit 37,5 Std./Woche).
Berechnungsgrundlage: geltend (TV-N Berlin, gültig ab 01.06.2026)
Hinterlegt ist die TV-N-Berlin-Tabelle ab 01.06.2026 (Vollzeit 37,5 Std./Woche), Quelle und Datenstand siehe Quellenblock. Die Jahressonderzahlung ist mangels belegter Höhe nicht eingerechnet; Zulagen sind nicht enthalten.
Dieser Gehaltsrechner nutzt die TV-N-Berlin-Entgelttabelle ab 01.06.2026 für den Berliner Nahverkehr (BVG). Aus Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15), Stufe und Wochenstunden berechnet er eine unverbindliche Orientierung für Monatsbrutto, rechnerischen Stundenlohn, Jahreswerte und Netto-Schätzung.
TV-N Berlin: Bezahlung und Benefits (Arbeitszeit, Entgelttabelle gültig ab 1. Juni 2026), Stand 01.06.2026. Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), gültig ab 01.07.2024 (unbefristet).
Diese Datenversion gilt bis 31.12.2026; für Zeiträume danach bitte neue Tarifrunde oder Nachwirkung prüfen.
Mehr zur Datenpflege: Wie wir Tarifdaten prüfen.
Weitere Rechner und Entgelttabellen aus demselben Tarifbereich.
Antworten zu Geltungsbereich, Entgeltgruppen und Netto-Schätzung im TV-N Berlin.
Der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Berlin gilt vor allem für die Beschäftigten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – im Fahrdienst von U-Bahn, Tram und Bus, in Werkstätten, Technik und Verwaltung.
Die Tabelle reicht von EG 1 bis EG 15 mit je sechs Stufen. Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit.
Hinterlegt sind die Entgelte ab 01.06.2026, gültig bis 31.12.2026. Quelle und Datenstand sind im Quellenblock der Seite ausgewiesen.
Nein. Der TV-N Berlin sieht eine tarifliche Jahressonderzahlung vor, deren Höhe hier nicht frei belegt ist – sie wird deshalb nicht in die Jahreswerte eingerechnet. Das tatsächliche Jahresgehalt kann entsprechend höher liegen.
Die Vollzeitbasis liegt seit 01.07.2024 bei 37,5 Wochenstunden (für vor dem 01.09.2005 Eingestellte 36,5 Stunden; eine erhöhte Vollzeit bis 39 Stunden ist wählbar). Bei Teilzeit gibst du deinen Beschäftigungsumfang in Prozent ein; das Entgelt wird anteilig berechnet.
Fahrdienst- und Schichtzulagen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die Jahressonderzahlung sowie Besitzstände kennt der Rechner nicht. Maßgeblich ist die Abrechnung deines Arbeitgebers.